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Steuererklärungen und Belege elektronisch abgeben (ELSTER)

Sie möchten Ihre Steuererklärung mit Hilfe des ELSTER-Verfahrens elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln? Erfahren Sie hier mehr.

Für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen wurde das Dienstleistungsportal ELSTER der Steuerverwaltung unter www.elster.de eingerichtet.

ELSTER ist das plattformunabhängige Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, mit dem die papierlose Abgabe der Steuerdaten über eine interaktive Webanwendung mit höchster Sicherheit, schnell und komfortabel möglich ist.

Nutzen und Vorteile der elektronischen Abgabe:

  • Übernahme von Daten aus dem Vorjahr,
  • Steuerberechnung,
  • Vorausgefüllte Steuererklärung (Belegabruf),
  • Unterstützung für sehbehinderte Anwender,
  • Abgleich der rückübermittelten Bescheiddaten des Finanzamtes mit den von den Bürger:innen erklärten Werten.

Unter www.elster.de finden Sie daneben auch Informationen zum Beispiel zur Einkommensteuererklärung, zur Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung und auch zur Umsatzsteuer-Voranmeldung, zur zusammenfassenden Meldung, zur Lohnsteuer-Anmeldung, zur Lohnsteuerbescheinigung und zur Kapitalertragsteuer-Anmeldung. 

Die Steuervordrucke finden Sie auf der Seite des Formular-Management-Systems (FMS) der Bundesfinanzverwaltung, siehe "Weitere Informationen".

Papiervordrucke liegen aber auch in jedem Finanzamt aus.

Für die Steuererklärungen, die gesetzlich angeordnet nur noch elektronisch abgegeben werden dürfen – wie zum Beispiel die Gewerbesteuererklärung – sind allerdings keine Formulare mehr im Formular-Management-System hinterlegt.

Papierbelege/Spendenquittungen müssen nicht mehr eingereicht, aber aufbewahrt werden. Näheres dazu im Merkblatt „Umgang mit Belegen“. Dieses finden Sie unter „Weitere Informationen“.

Voraussetzungen

Der Zugang zu ELSTER ist über ein beliebiges Endgerät mit einem kompatiblen Internetbrowser möglich. Darüber hinaus haben in der Regel auch Steuerberater die Möglichkeit, das Verfahren zu nutzen. 

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Bescheide werden weiterhin in Papierform erstellt. Bescheide für Einzelveranlagungen könne auch bereits elektronisch übersandt werden. Einige Anträge können über Mein Elster elektronisch gestellt werden, die Antworten erfolgen aber weiterhin in Papierform.

Für die Abgabe der Steuererklärung auf Papier können die dafür vorgesehenen Vordrucke im Internet abrufen werden. 

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Das Angebot von Mein ELSTER ist nicht kostenpflichtig. Nutzer, die sich für die Loginoptionen "Sicherheitsstick" oder "Signaturkarte" interessieren, benötigen aber bereits bei der Registrierung einen Sicherheitsstick oder eine unterstützte Signaturkarte für Authentifizierung plus Kartenleser, die sie im Vorfeld kaufen müssen oder aber bereits besitzen. Damit sind Kosten verbunden.
Bei der Nutzung einer Zertifikatsdatei fallen keine Kosten an.

  • Nein. Es genügt, wenn sich einer von beiden registriert. Denn dabei wird lediglich derjenige authentifiziert, der die Daten übermittelt. Solange keine gegenteiligen Einwendungen erhoben werden, geht das Finanzamt bei der weiteren Bearbeitung davon aus, dass der Inhalt der Steuererklärung beiden Ehegatten / Lebenspartnern bekannt ist und dass eine für beide rechtswirksame Einkommensteuererklärung vorliegt.

  • Ja. Sie können übrigens auch durch die Wahl der Art des Logins entscheiden, welches Sicherheitsverfahren Ihnen ammeisten geeignet erscheint. Technische Information zu den einzelnen Verfahren finden Sie unter Datensicherheit und IT-Sicherheit

  • Bei einer Registrierung mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer können Sie lediglich ein Benutzerkonto anlegen.
    Bei einer Registrierung mit Ihrer Organisations-Steuernummer können Sie mit Zertifikatsdatei lediglich 200 Benutzerkonten pro Steuernummer anlegen. In Verbindung mit Sicherheitsstick oder Signaturkarte erhöht sich die maximale Anzahl an Benutzerkonten pro Steuernummer auf 1000.

  • Wenn Sie ihre Zertifikatsdatei verloren haben, ist eine Neuregistrierung erforderlich. Es ist derzeit nicht möglich
    die Daten, die unter dem alten Benutzerkonto gespeichert wurden auf das neue Benutzerkonto zu übertragen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Registrierung mit Ihrer persönlichen IDNr. nur ein aktives Benutzerkonto je
    IDNr. bestehen kann. Bevor Sie eine Neuregistrierung durchführen können, müssen Sie also zunächst das alte
    Benutzerkonto löschen. Rufen Sie dazu  in der Navigation den Punkt "Benutzerkonto-Service" auf und wählen hier "Benutzerkonto löschen".

  • Ohne Ihr Passwort können Sie sich nicht in Mein ELSTER einloggen. Sollte das Passwort unwiederbringlich verloren sein, registrieren Sie sich bitte erneut, denn eine neues Passwort kann Ihnen nicht ausgestellt werden. Bei einem Login mit Zertifikatsdatei gibt es keine Beschränkung an Fehl- Versuchen. Ihr Zertifikat wird nicht automatisch gesperrt. Falls Sie einen Sicherheitsstick verwenden und die Registrierung ohne ElsterAuthenticator durchgeführt haben, beachten Sie bitte, dass nach dreimaliger Falscheingabe des Passworts das Zertifikat auf dem Stick gesperrt und damit unbrauchbar ist. Eine Entsperrung ist nicht möglich. Bitte registrieren Sie sich erneut. Bei einer Registrierung mit Sicherheitsstick und ElsterAuthenticator wurde eine PUK erzeugt, mit der die PIN entsperrt werden kann. Verwenden Sie eine Signaturkarte, so hängt die Anzahl der möglichen Fehlversuche bei der Passwort / PIN- Eingabe von Ihrer Signaturkarte ab. Ist Ihr Zertifikat gesperrt, so ist dadurch nicht automatisch Ihr Benutzerkonto in
    Mein ELSTER gelöscht. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie Ihr Konto löschen. Bitte beachten Sie aber, dass dadurch alle Daten in Ihrem Benutzerkonto unwiderruflich verloren sind. 

Weitere FAQ´s

Fragen und Antworten zur Elektronische Steuererklärung (ELSTER - ELektronische STeuerERklärung)