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Anlage 2 zu den VV zu §7 LHO: Anleitung für die Bewertung gesamtwirtschaftlicher Auswirkungen

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Regionalwirtschaftliche Ex-ante-Bewertungen im Wissenschaftsbereich sowie für Gewerbeflächen und Tourismusinvestitionen

3 Verfahren bei Maßnahmen des ÖPNV und SPNV

4 Verfahren beim Bau von Straßen mit überregionaler Netzfunktion

5 Kosten-Nutzen Analyse

1 Einleitung

In Zeiten zunehmend knapper Kassen der öffentlichen Haushalte wird eine sorgfältig abgewogene Entscheidungsfindung zur möglichst effizienten Verteilung von Investitionsmitteln immer bedeutsamer. Dies gilt im besonderen Maße für das Haushaltsnotlageland Bremen.

Bei WU, mit denen gesamtwirtschaftliche Auswirkungen als wesentliches Element einer Maßnahme nachgewiesen werden sollen, werden über einen bestimmten Zeitraum erwartete kumulierte Nutzen den entsprechenden Kosten gegenüber gestellt. Auf der Nutzenseite werden vorrangig Arbeitsplatz- und Einwohnereffekte bewertet. Dabei kommen komplexe Rechenmodelle zum Einsatz, die teilweise bundeseinheitlich angewendet werden.

Hinsichtlich der allgemein gültigen Vorschriften über WU, Methoden, Annahmen und Praxisbeispiele wird auf Anlage 1 zur VV zu § 7 LHO verwiesen.

Die Investitionen in den Bereichen

  • Wissenschaft (Infrastruktur, Forschung und Lehre)
  • Gewerbeflächen und Tourismus

werden mithilfe eines standardisierten Bewertungs-Tools aus dem Blickwinkel der regionalen Wirksamkeit, gemessen in Einwohner- und Beschäftigungseffekten, bewertet. Für Bremen ist die Entwicklung von regionalwirtschaftlichen Kennziffern von großer Bedeutung. Deshalb spielen regionalwirtschaftliche Effekte bei der Entscheidungsfindung eine maßgebliche Rolle. Zudem wird zugunsten einer höheren Transparenz bei Investitionsentscheidungen angestrebt, die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Projekte, und – sofern inhaltlich-methodisch vertretbar – auch unterschiedlicher Wirkungsbereiche und Ressortzuständigkeiten zu verbessern.

Ziel ist es, dem Nutzer möglichst umfassend die Wirkungszusammenhänge zu verdeutlichen, die helfen, eine rationale und transparente Entscheidung über Investitionen und deren Priorisierung vorzubereiten.

Bei Maßnahmen des Verkehrsbereiches kommen spezielle Verfahren und ggf. die Prognos-Anleitung "Ex-ante Bewertung regionalwirtschaftlicher Effekte von Investitionen und nachhaltigen Ausgaben im Verkehrsbereich" zum Einsatz.

Neben den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten sind insbesondere die Planungs- und Folgekosten bei allen Berechnungsmethoden zwingend mit einzubeziehen.

2 Regionalwirtschaftliche Ex-ante-Bewertungen im Wissenschaftsbereich sowie für Gewerbeflächen und Tourismusinvestitionen

Für die Bereiche Wissenschaft, Gewerbeflächen und Tourismus werden die regionalwirtschaftlichen und fiskalischen Effekte in Bremen mit einem eigens dafür entwickelten Bewertungs-Tool berechnet.

Mit dem Bewertungs-Tool lassen sich die regionalwirtschaftliche Effekte von Investitionen und nachhaltigen Ausgaben ex-ante berechnen. Darin werden vom Nutzer verschiedene Angaben über Art und Umfang der Investitionen sowie (beispielsweise in Zielvereinbarungen festgelegte) geplante Outputs abgefragt, anhand derer im Bewertungs-Tool die regionalwirtschaftlichen und fiskalischen Effekte im Zeitverlauf berechnet werden. Allerdings sind bei weitem nicht alle Effekte und Wirkungen von Investitionen in den Bereichen Wissenschaft sowie Gewerbeflächen und Tourismus "hart" quantifizierbar. Daher sind neben den quantifizierbaren Wirkungen auch nachrichtlich qualitative Effekte (vergleiche Ziffer 2.2.2 der VV) darzustellen und in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. In den "Praxisanleitungen" werden die Nutzer schrittweise durch die unbedingt notwendigen und zum Teil ergänzend möglichen Bewertungsbestandteile geführt. Es wird dabei soweit möglich sowohl auf die Quantifizierungsmöglichkeiten anhand des Bewertungs-Tools, als auch auf die notwendigen qualitativ zu analysierenden Wirkungselemente hingewiesen. Anhand der Identifizierung der für die regionalen Effekte relevanten Themenfelder und Wirkungsketten sowie der Verknüpfung der Argumentationsketten mit den Projektarten und Kriterien, wird der Nutzer in die Lage versetzt, die zur Entscheidung stehenden Investitionen möglichst umfassend quantitativ und qualitativ in ihrer regionalen Wirkungsweise zu beurteilen.

Die Berechnungsparameter für das Bewertungs-Tool werden auf der Internetseite der Senatorin für Finanzen regelmäßig aktualisiert veröffentlicht.

3 Verfahren bei Maßnahmen des ÖPNV und SPNV

Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgt bei großen Projekten anhand der Standardisierten Bewertung (1).

Die Standardisierte Bewertung ist ein bei Großvorhaben nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) vom Bund vorgeschriebenes Verfahren zur gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Untersuchung von ÖPNV-Projekten, die vom Bund gefördert werden sollen. Das Verfahren besteht aus einer "mehrstufigen Bewertung": Alle Wirkungen eines Projektes werden zunächst danach unterteilt, ob sie in Zahlen ausdrückbar sind oder nicht. Nicht messbare Wirkungen können in einer ergänzenden Darstellung gewürdigt werden. Die in Zahlen ausdrückbaren Wirkungen werden danach unterteilt, ob sie

  • monetär (in Geldgrößen vorliegend, zum Beispiel Erträge, Investitionen, laufende Kosten),
  • monetarisierbar (durch etablierte Verfahren in Geldgrößen umrechenbar, zum Beispiel Reisezeitgewinne, Luftverschmutzung) oder
  • nicht monetarisierbar

sind. Daraus werden gebildet:

  • Nutzen-Kosten-Indikator E1: Teilindikatoren, deren originäre Messgrößen entweder monetär sind oder durch konventionell abgesicherte Umrechnungen monetarisierbar sind.
  • Nutzwertanalytischer Indikator E2: In E1 berücksichtigte Teilindikatoren und zusätzliche Indikatoren, die in Zahlen messbar sind.
  • Zur Darstellung der finanziellen Auswirkungen für Investoren und Betreiber ist die sogenannte "Folgekostenrechnung" vorgesehen.

Für die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist der Indikator E1 maßgeblich. Sein Wert gibt das Nutzen-Kosten-Verhältnis an, so bedeutet "1,4" zum Beispiel, dass der Nutzen das 1,4-fache der Kosten beträgt. Nur Projekte mit einem Wert größer als 1 (das heißt die Nutzen sind größer als die Kosten) kommen für eine Förderung durch den Bund in Betracht.

(1) Intraplan Consult GmbH, Verkehrswirtschaftliches Institut an der Universität Stuttgart, Standardisierte Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des ÖPNV, Version 2006, im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, München / Stuttgart

4 Verfahren beim Bau von Straßen mit überregionaler Netzfunktion

Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erfolgt anhand des jeweils im Bund geltenden Bewertungsverfahrens. Hinsichtlich des kommunalen Straßen- und Brückenbaus ohne gesamtwirtschaftliche Auswirkungen sind die für die Bundesfernstraßen zu beachtenden Bundesvorschriften mit kostenreduzierenden Standards anzuwenden.

5 Kosten-Nutzen Analyse

Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist zu erstellen, wenn die Verfahren nach 2., 3. oder 4. gesellschaftliche Wirkungen einer staatlichen Maßnahme nicht berücksichtigen. Mit ihr werden soweit möglich alle betrieblichen und gesellschaftlichen Zielerreichungsgrade in Geldeinheiten bewertet. Wesentliche Prämisse ist, dass alle Ziele gleich gewichtet werden, das heißt, keine Unterschiede gemacht werden, ob Einnahmen- oder Ausgaben bei der öffentlichen Verwaltung oder beispielsweise bei Privatpersonen entstehen. Mit einem auf Basis der Barwertmethode vorgenommenem Vergleich aller monetär bewertbaren Vor- und Nachteile soll festgestellt werden,

  • welche von mehreren in Frage kommenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller betrieblichen und gesellschaftlichen Auswirkungen günstiger ist (Auswahlproblem) und
  • ob eine bestimmte Maßnahme unter Berücksichtigung aller betrieblichen und gesellschaftlichen Auswirkungen vorteilhaft ist (Einzelbeurteilung).

Eine Maßnahme ist vorteilhaft, wenn ihr Nutzen die Kosten übersteigt oder zumindest gleich den Kosten ist. Werden mehrere Maßnahmen miteinander verglichen, ist jene vorzuziehen, bei der die Nutzen die Kosten am meisten überwiegen.
Die Vorgabe, Vor-und Nachteile so weit wie möglich in Geldeinheiten zu bewerten, darf nicht überstrapaziert werden. Fragwürdige Quantifizierungsversuche müssen unterbleiben, da sie das Ergebnis der Analyse in ihrer Aussagekraft beeinträchtigen würden. Monetär nicht bewertbare Vor-und Nachteile (zum Beispiel Umweltverträglichkeit) fließen daher nicht als Rechengröße in die Kosten-Nutzen-Analyse, sollten aber verbal beschrieben werden.
Bei der Kosten-Nutzen-Analyse werden die Effekte einer Maßnahme in drei Bereiche unterteilt:

  • Interne Effekte: betriebliche und gesellschaftliche Kosten und Nutzen, für die Marktpreise vorliegen oder geschätzt werden können (zum Beispiel Anschaffungskosten für Investitionen, Kosten für den laufenden Unterhalt, Kostenersparnisse gegenüber dem gegenwärtigen Zustand, Wertsteigerungen oder Verluste bei Anliegergrundstücken).
  • Externe Effekte: Kosten oder Nutzen, für die es keine Marktpreise gibt. Diese Effekte sind mithilfe geeigneter Maßstäbe in Geldgrößen zu bewerten (zum Beispiel Zeitgewinne durch Infrastruktureinrichtungen mit dem Durchschnittseinkommen der Nutzer oder die Beeinträchtigung durch Lärmemissionen mit den Kosten von Lärmschutzmaßnahmen).
  • Nicht monetär bewertbare Effekte: Beispielhaft sei die Veränderung des Landschaftsbilds genannt. Solche Effekte werden lediglich verbal dargestellt und dienen den Entscheidungsträgern als ergänzende Entscheidungshilfe.

Die Kosten-Nutzen-Analyse kommt nur bei Maßnahmen mit erheblichen Kosten und erheblichen Außenwirkungen zum Einsatz. Sie ist mit einem hohen Arbeitsaufwand verbunden und sollten grundsätzlich durch eine bremische Hochschule bzw. Forschungseinrichtung oder einen externen Gutachter durchgeführt werden. Dieses Vorgehen ist auch wegen deren in der Regel höheren Professionalität und Objektivität zu empfehlen.