Wir freuen uns, dass die KoSIT einen wichtigen Beitrag zur schnellen Umsetzung des Online-Dienstes für Aufenthaltserlaubnis leisten konnte. Der Online-Dienst ist über das Hilfe-Portal Germany4Ukraine erreichbar und dient Geflüchteten aus der Ukraine, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zu beantragen. Dies gilt sowohl für registrierte als auch bislang unregistrierte Ankommende. Der Online-Dienst wird derzeit in vier Sprachen angeboten (Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch) und wird weiterhin ausgebaut und auf Basis des Feedbacks der Nutzenden weiterentwickelt. Anregungen nimmt die Projektgruppe von Germany4Ukraine über das Postfach PGUKRApp@bmi.bund.de gerne entgegen.
Die schnelle Entwicklung des Online-Dienstes ist der föderalen Aufgabenteilung im Digitalisierungsprogramm zur Umsetzung des OZG zu verdanken. Das federführende Land Brandenburg stand hierzu im intensiven Austausch mit den fachlich zuständigen Stellen des Bundes sowie mit den im Themenfeld seit längerem engagierten Ländern und Ausländerbehörden.
Der Online-Dienst basiert auf dem Standard XAusländer, der von der KoSIT für den Bund und alle Bundesländer entwickelt worden ist. Der Standard ist in Gesetzen und Verordnungen zum Ausländerrecht verbindlich vorgegeben. Alle IT-Verfahren in Ausländerbehörden verfügen über entsprechende Schnittstellen, auch wenn sie von unterschiedlichen Herstellern stammen. Nur deshalb konnte die Lösung aus Brandenburg so schnell flächendeckend umgesetzt werden.