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Digitale Hochzeitvorbereitungen: Bremen und Hessen trauen sich

Das Bild zeigt die Beine eines Mannes und die einer Frau, die ein Brautkleid und pinke Schuhe trägt

Wer seine Hochzeit plant, soll zukünftig nicht mehr für alle Formalitäten zum Standesamt gehen müssen, sondern kann Vieles direkt digital erledigen. Für die gemeinsame digitale Entwicklung haben der Staatssekretär im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport Stefan Sauer und der Bremer Staatsrat Dr. Martin Hagen im Februar 2022 eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet.

Bremen ist eines der Länder, das im Kontext des Onlinezugangsgesetzes (OZG) federführend die Umsetzung von digitalen Verwaltungsleistungen leitet. Das Themenfeld Familie & Kind der Hansestadt besteht aus neun Umsetzungsprojekten (UP), unter anderem dem UP Eheschließung, das Leistungen rund um das Ja-Wort digitalisieren soll.

Mit einer Verwaltungsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des UP Eheschließung nach dem Prinzip "Einer für Alle" (EfA) gaben sich nun auch Bremen und Hessen das Ja-Wort und unterstreichen damit die gemeinsame Verantwortung, künftigen Brautpaaren den Gang ins Trauzimmer durch verschiedene Onlineangebote zu erleichtern. Damit nicht jede Kommune in Deutschland eine eigene digitale Lösung erarbeitet, übernimmt Hessen die technische Entwicklung und erprobt sie mit einigen hessischen Pilotkommunen, um auch in Bremen sowie anschließend in anderen Ländern die Mitnutzung des Onlinedienstes zu ermöglichen.

Anmeldung und Urkundenanträge bald digital

Brautpaare sollen mit den digitalen Leistungen künftig ihre Eheschließung leichter planen und vorbereiten können, zum Beispiel mit der Online-Anmeldung der Eheschließung, in der sie den Trauungstermin, Informationen zur Traurede oder Musikwünsche eintragen können. Verlobte füllen darin eine überschaubare Anzahl an Datenfeldern gemeinsam online aus und versenden die Informationen mit einem finalen Klick an das zuständige Standesamt. Der Vorteil: Wenn die digitale Anmeldung eingereicht ist, kann das Brautpaar innerhalb von sechs Monaten in jedem Standesamt in ganz Deutschland heiraten. Lediglich für einen Termin zur Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit muss das Paar zukünftig noch persönlich vorstellig werden.

Neben den Schritten zur Anmeldung der Eheschließung sollen die Beantragungen der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde, des Ehefähigkeitszeugnisses sowie die Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland digital möglich werden.

Auch für die Standesämter sind die Onlineverfahren eine Erleichterung und verringern den Arbeitsaufwand. Die digital eingereichten Anträge werden automatisiert an das bei allen Standesämtern in Deutschland eingesetzte Fachverfahren weitergeleitet. Standesbeamtinnen und -beamten können dann in kürzester Zeit direkt digital auf die Daten zugreifen.

Synergien aus beiden Ländern als Grundstein für bundesweite Nachnutzung

Während Hessen die technische Realisierung übernimmt, bringen bremische und hessische Standesämter rechtliche Fachexpertise und praktische Erfahrungen in die Entwicklungsphase ein. Darüber hinaus werden in Fachworkshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung deutschlandweit Erfahrungswerte eingeholt.

Dr. Martin Hagen und Stefan Sauer sind sich mit Blick auf die anstehenden Entwicklungsphasen einig:

Wir werden weiterhin alle Kräfte aus beiden Bundesländern nutzen, um die Entwicklung der digitalen Angebote weiterzuführen und deren Einsatz auf den Weg zu bringen. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger in Hessen und Bremen sollen künftig hiervon profitieren, sondern auch alle anderen Verlobten und Standesämter in Deutschland.

Das Umsetzungsprojekt Eheschließung

Das UP Eheschließung entwickelt Onlinedienste nach dem EfA-Prinzip rund um das Ja-Wort. Dabei umfassen die Leistungen des UP verschiedenste Formalitäten rund um die Eheschließung, die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses oder die Nachbeurkundung der Eheschließung. Oberstes Ziel des UP: Brautpaare sollen zukünftig – durch weniger bürokratische Prozesse – ihre Vor-Ort-Besuche auf den Standesämtern reduzieren können. Das UP Eheschließung wird federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) und dem Land Hessen als Umsetzungsallianz vorangetrieben.

Das Themenfeld Familie & Kind

Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der FHB geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet. Fachlich zuständig ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre „Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen“ (§ 1 Absatz 1 und 2 Onlinezugangsgesetz (OZG)). Deutschlandweit sind das circa 600 zu digitalisierende Leistungen.