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Mit großen Schritten zum digitalen Ziel: EfA-Umsetzungsprojekt Eheschließung erreicht den zweiten Meilenstein

Als zweites von insgesamt über 90 Umsetzungsprojekten (UP) in Deutschland schließt das UP Eheschließung im Bremer Themenfeld Familie & Kind gemeinsam mit dem Land Hessen den ersten Meilenstein ab.

28.10.2021

Dass die Freie Hansestadt Bremen (FHB) mit dem Themenfeld Familie & Kind bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ganz vorne mit dabei ist, ist längst kein Geheimnis mehr. Nun konnte das UP Eheschließung einen weiteren Erfolg verbuchen. Deutschlandweit schloss es als zweites UP den ersten der drei Meilensteine „Konzeption“, „Referenzimplementierung“ und „Roll-Out“ erfolgreich ab. Schneller war nur das Themenfeld Arbeit & Ruhestand mit der Leistung Wohngeld. Mit der Erfüllung des Meilensteins erhält das UP Eheschließung weitere Mittel des Bundes aus dem Konjunkturprogramm des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

Über das Umsetzungsprojekt Eheschließung
Das UP Eheschließung entwickelt Online-Dienste nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) rund um das Ja-Wort. Dabei umfassen die Leistungen des UP verschiedenste Formalitäten rund um die Eheschließung, die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses oder die Nachbeurkundung der Eheschließung. Oberstes Ziel des UP: Brautpaare sollen zukünftig – durch weniger bürokratische Prozesse – ihre Vor-Ort-Besuche auf den Standesämtern reduzieren können. Das UP Eheschließung wird federführend vom Land Hessen (HE) und der FHB als Umsetzungsallianz vorangetrieben.

Die Meilensteinabnahme
Alle EfA-Umsetzungsprojekte müssen die Konzeptionsphase durchlaufen. Diese untergliedert sich in 15 zu erfüllende Steuerungsindikatoren. Alle vom UP Eheschließung realisierten Steuerungsindikatoren sind fachlich durch das zuständige Referat 23 „Personenstandsrecht“ in der FHB abgenommen worden. Die Hansestadt folgte dabei den Empfehlungen dem federführenden Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Ergebnisse aus dem Meilenstein „Konzeption“
Vor allem aus dem achten Steuerungsindikator, der Validierung des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung (LeiKa), wurde ein praktischer Nutzen gewonnen: Noch nicht erfasste Leistungen wie die „Umwandlung der Lebenspartnerschaft in die Ehe“ wurden identifiziert oder bestehende Leistungen umbenannt. So hieß beispielsweise die „Nachbeurkundung der Eheschließung“ vorher „Registrierung Eheschließung“. Ebenso wurde die Anbindung des Fachverfahrens und der Standesämter innerhalb des 14. Steuerungsindikators konzipiert.

Der nächste Schritt: die Referenzimplementierung

Im zweiten Meilenstein „Referenzimplementierung“ ist die Beauftragung des hessischen IT-Dienstleisters ekom21 geplant. Perspektivisch soll dieser in der Umsetzung eine Schlüsselrolle einnehmen. Umsetzungskoordinator:innen Philipp Gersch (HE) und Siglinde Svilengatyin (FHB) erläutern:

„Mit der ekom21 haben wir einen Dienstleister, der durch seine Teilnahme an Fachgremien eine ausgesprochene Fachexpertise im Standesamtswesen mitbringt und eine Software-Lösung anbietet, auf die wir im Umsetzungsprojekt gut aufbauen können. Von Beginn an arbeitete ekom21 konzeptionell eng mit uns zusammen.“

Zunächst erfolgt die Referenzimplementierung in einigen ausgewählten hessischen Referenzkommunen. Die Freie Hansestadt Bremen befindet sich hierzu in engem Austausch mit Hessen, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSiT).

Die Ziele: Die digitale Antragsstellung und Nachnutzung
Das Ziel des UP´s ist es, Brautpaaren die Formalitäten vor der standesamtlichen Trauung möglichst digital und medienbruchfrei zu ermöglichen. Vorgegangen wird hierbei nach dem EfA-Prinzip. Nach diesem Modell entwickelt und betreibt ein federführendes Bundesland die digitalen Antragsverfahren, die durch weitere interessierte Länder nachgenutzt werden können. Im UP Eheschließung bekundeten, neben den zwei federführenden und umsetzenden Ländern Bremen und Hessen, bereits sieben weitere Länder ein Interesse an der Nachnutzung.

Das Themenfeld Familie & Kind
Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der FHB betreut wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.

Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind durch das BMFSFJ begleitet. Fachlich zuständig ist das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre „Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalbund zu verknüpfen“ (§ 1 Abs. 1 und 2, OZG). Deutschlandweit sind das ca. 600 zu digitalisierende Leistungen.

Weitere Informationen:
Die Umsetzungsprojekte:

OZGFHB: https://www.finanzen.bremen.de/digitalisierung/ozg-themenfeld-familie-kind/ozg-umsetzungsprojekte-93761
OZG – Hessen: https://ozg.hessen.de/