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Eheglück in Hessen: Paare in Bad Homburg und Wiesbaden erledigen Hochzeitsbürokratie jetzt digital

Zwei Hände mit Eheringen

Ab sofort können hessische Paare in Bad Homburg und Wiesbaden fast alle bürokratischen Vorbereitungen für ihre Hochzeit von überall aus erledigen und müssen dafür nicht mehr zum Standesamt. Onlineanträge aus einer Kooperation des Bremer Themenfelds Familie & Kind mit Hessen machen das möglich.
Der Bremer Staatsrat Dr. Martin Hagen lobt die hessisch-bremische Kooperation: „In der Zusammenarbeit spürt man die Zugkraft hinter dem Einer-für-Alle-Prinzip. Die enge Kooperation von Hessen und Bremen beschleunigt die Projektumsetzung und schafft optimale Ergebnisse für die bundesweite Nachnutzung.“
Bei einer Hochzeit steht so Einiges auf der To-Do-Liste: Neben der Kleiderauswahl, den Gästelisten und der Musikplanung für das Fest müssen Paare vor und nach dem Ja-Wort auch bürokratische Angelegenheiten klären. Ab sofort ist das für Bürgerinnen und Bürger der hessischen Kommunen Bad Homburg und Wiesbaden einfacher.

Neue Onlineanträge in Bad Homburg

Diese Anträge im Kontext der Eheschließung können in Bad Homburg nun online erledigt werden:

  • (Vor-)Anmeldung der Eheschließung
    Vor jedem Ja-Wort steht in Deutschland die (Vor-)Anmeldung der Eheschließung. Dafür wählt das Paar beispielsweise Wunschdatum und -ort der standesamtlichen Trauung online aus und kann alle benötigten Dokumente direkt digital übermitteln. Über eine Kalenderfunktion geht das nun im Onlineantrag.
  • Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses
    Internationale Paare benötigen neben den einschlägigen Dokumenten zur Anmeldung oft auch ein Ehefähigkeitszeugnis für die Hochzeit im Ausland. Dieses Zeugnis beweist, dass der Eheschließung keine Hinderungsgründe nach deutschem Recht entgegenstehen und kann nun online beantragt werden.

Gabriele Caspari, Leiterin des Standesamtes in Bad Homburg, ist zufrieden mit diesem Schritt in Richtung einer moderneren Verwaltung: „Wege entstehen dadurch, dass wir sie gehen“, sagte einst Franz Kafka. Treffend ist damit auch die Entwicklung der digitalen Möglichkeiten im Standesamt beschrieben. Als weiterer Schritt auf diesem Weg kann nun beispielsweise auch eine Eheschließung online angemeldet werden.“

Neue Onlineanträge in Wiesbaden

Verstärkung bekommt Bad Homburg von der zweiten hessischen Pilotkommune Wiesbaden. Hier können Paare ab sofort die folgenden Leistungen online beantragen:

  • Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
    Zu geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften benötigen Paare nach der Eheschließung für viele Lebenssituationen weitere Urkunden. Diese kann in Bad Homburg und Wiesbaden jetzt digital beantragt werden.
  • Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
    Wenn Paare im Ausland oder vor einer offiziellen ausländischen Stelle geheiratet haben, können sie ihre Eheschließung nachbeurkunden lassen.

Wiesbadens Bürgermeister Dr. Oliver Franz freut sich darüber besonders, dass erstmalig Onlinedienste im Bereich Personenstandswesen als EfA-Dienste ausgerollt werden. „Besonders die Referenz-Implementierung in Wiesbaden ist eine besondere Ehre, da das Standesamt seit Jahren aktiv an der Digitalisierung in diesem Bereich mitwirkt und voranbringt. Die Onlinedienste bieten einen echten Mehrwert. Gerade die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe war bislang ausschließlich offline möglich.“
Lediglich für einen Termin zur Prüfung der Ehegeschäftsfähigkeit im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Paare in Bad Homburg zukünftig noch persönlich vorstellig werden.

Hessisch-bremische Kooperation

Die Onlineanträge entwickeln die Länder Bremen und Hessen im Rahmen eines Verwaltungsabkommens von Februar 2022 gemeinsam mit dem IT-Dienstleister ekom21. Die Entwicklungen sind Teil des Bremer Themenfelds Familie & Kind und werden nach dem sogenannten Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) umgesetzt. Das heißt: Ein Land – oder, wie in diesem Fall, eine Kooperation aus zwei Ländern – setzt Onlineanträge um, die dann andere Länder schrittweise anschließend nutzen können.
Die Anträge sind bereits so konzipiert, dass Standesämter deutschlandweit sie auch leicht einrichten und nutzen können. Bereits zehn Länder haben dieses Potenzial der Onlineanträge entdeckt und eine unverbindliche Absichtserklärung für die anschließende Nutzung unterschrieben.
Jährlich gibt es in Deutschland circa 400.000 Eheschließungen. Wenn die notwendige Bürokratie größtenteils online über die Bühne geht, bedeutet das eine Erleichterung für Verwaltung sowie Bürgerinnen und Bürger zugleich.

Das Umsetzungsprojekt (UP) Eheschließung

Das UP Eheschließung entwickelt Onlinedienste nach dem EfA-Prinzip rund um das Ja-Wort. Dabei umfassen die Leistungen des UP verschiedenste Formalitäten rund um die Eheschließung, die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses oder die Nachbeurkundung der Eheschließung. Oberstes Ziel des UP: Brautpaare sollen zukünftig – durch weniger bürokratische Prozesse – ihre Vor-Ort-Besuche auf den Standesämtern reduzieren können. Das UP Eheschließung wird federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) und dem Land Hessen als Umsetzungsallianz vorangetrieben.

Themenfeld Familie & Kind

Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der Freien Hansestadt Bremen (FHB) geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.
Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind fachlich federführend durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet. Übergreifend liegt die Zuständigkeit für das Programmmanagement aller Themenfelder beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre "Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen" (§ 1 Absatz 1 und 2 Onlinezugangsgesetz (OZG)). Deutschlandweit sind das 575 zu digitalisierende Leistungen.