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Das Ziel des Umsetzungsprojektes (UP) ist es, das Leben von Adoptiveltern, Adoptivkindern sowie Pflegeeltern und Pflegekindern zu erleichtern. Die Digitalisierung von Formularen rund um die Adoptions- und Pflegekindvermittlung sowie der Beantragung finanzieller Leistungen nach der Aufnahme eines Pflegekindes soll den Prozess vereinfachen, sodass den Eltern mehr Zeit für die persönliche Betreuung ihres Kindes bleibt.
Das Umsetzungsprojekt „Adoption & Pflegekinder“ umfasst die Digitalisierung der folgenden OZG Leistungen:
Charakteristisch für beide Leistungen sind umfangreiche Bewerbungsverfahren und Formulare. Jugendämter und freie Träger wollen das Wohl von Pflege- und Adoptivkindern sicherstellen, indem sie geeignete Familien für die Kinder auswählen. Um ein Pflege- oder Adoptivkind aufzunehmen, durchlaufen Interessierte oder Bewerbende einen mehrmonatigen Bewerbungsprozess. Währenddessen haben sie wiederholt Kontakt mit Behörden und Sachverständigen, nehmen an Schulungen und Eignungsprüfungen teil und übermitteln zahlreiche unterschiedliche Formulare und Nachweise.
Wenn leibliche Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Familien aufgenommen. Dabei steht das Wohl des Kindes bei jeder Adoption im Mittelpunkt. Bei einer Adoption erhält das Kind rechtlich die Stellung eines leiblichen Kindes. Sämtliche Verwandtschaftsverhältnisse und sich daraus ergebende Rechte und Pflichten zur Herkunftsfamilie existieren nicht mehr.
Grundsätzlich wird zwischen In- und Auslandsadoptionen sowie zwischen Fremd-, Stiefkind-, Verwandten- oder Pflegekindadoption unterschieden.
Während der Adoptionsvermittlung sind persönliche Beratungsgespräche mit den Fachkräften in den Vermittlungsstellen besonders wichtig. In den Gesprächen gilt es, mehr über die Vorstellungen der Interessierten zu erfahren, sie kennenzulernen und festzustellen, ob sie für die Adoption eines Kindes – das oftmals aus schwierigen Familienverhältnissen kommt – geeignet sind.
Über den neu entwickelten Onlinedienst können alle Interessierten Kontakt mit ihrer jeweils zuständigen Adoptionsvermittlungsstelle aufnehmen. Weiterhin stehen die notwendigen Formulare für den Bewerbungsprozess bei einer Stief-, Fremd- oder Verwandtenkindadoption, nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle, zur Verfügung und können bequem von zu Hause aus online ausgefüllt werden.
Herausforderungen oder Krisen innerhalb einer Familie können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren Eltern bleiben können. In einer solchen Situation kann es für manche Kinder und Jugendlichen eine gute Lösung sein, vorübergehend oder dauerhaft in einer Pflegefamilie zu leben, um dort stabile Strukturen vorzufinden, Zuwendung zu erfahren und die nötige Förderung zu bekommen.
In Deutschland vermitteln das Jugendamt oder anerkannte freie Träger Pflegekinder an Pflegeeltern. Die potenziellen Pflegeeltern bewerben sich und werden anschließend umfangreich auf ihre Eignung geprüft.
Eine besondere Bedeutung im Prozess der Pflegekindvermittlung spielen persönliche Beratungsgespräche in den Jugendämtern und bei freien Trägern. Diese dienen dazu, potenzielle Pflegeeltern in mehreren persönlichen Gesprächen kennenzulernen und ihre grundlegende Eignung zur (vorübergehenden) Aufnahme eines Pflegekindes aus oftmals schwierigen Familienverhältnissen besser einschätzen zu können.
Nach der Aufnahme eines Pflegekindes haben Pflegeeltern den Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Neben einer monatlichen Pauschale, welche den grundlegenden Lebensunterhalt des Pflegekindes abdeckt, können weitere finanzielle Leistungen für Sachausgaben oder Versicherungen beantragt werden.
Der neu entwickelte Onlinedienst bietet für alle Interessierten die Möglichkeit zur ersten Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen Pflegekinderdienst oder Jugendamt. Weiterhin können die für den Bewerbungsprozess notwendigen Formulare, nach einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Pflegekinderdienst oder Jugendamt, direkt online ausgefüllt werden. Wurde bereits ein Pflegekind aufgenommen, können die Antragsformulare für verschiedene finanzielle Leistungen ebenfalls bequem von zu Hause aus aufgefüllt werden.
Die Konzeption der Online-Lösungen dieses UP´s erfolgt nach dem "Einer für Alle-Prinzip“ (EfA-Prinzip).
Bereits während der Ist-Analyse als auch in der Umsetzung der Digitallabore werden neben dem Bundesland Bremen noch weitere Länder aktiv beteiligt sein. Das Ziel ist es, eine Lösung zu entwickeln, die für alle Bundesländer funktioniert – unabhängig davon, ob es sich um einen Stadtstaat, eine Flächenland-Kommune mit Großstädten oder ein eher ländlich geprägtes Land handelt.
Die Freie Hansestadt Bremen, als Federführerin für das Themenfeld Familie und Kind, wird die entwickelten Leistungen später auch in weiteren Bundesländern und Kommunen ausrollen. Damit sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Digitalisierung der Leistungen profitieren.
Bürger:innen, die sich mit uns bzgl. des Umsetzungsprojekts in Verbindung setzen oder sich für ein Bürger:innen-Interview zur Verfügung stellen möchten, können sich per E-Mail an tf-fk-adoption-pflegekinder@finanzen.bremen.de wenden.
Bundesländer, die sich diesem Umsetzungsprojekt anschließen möchten, können sich in einer Allianz der nachnutzenden Länder koordinieren und austauschen.