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Das Umsetzungsprojekt (UP) „Eheschließung“ beinhaltet drei zentrale OZG-Leistungen:
Mehr Informationen über die LeiKa-Leistungen des Umsetzungsprojekts finden sie hier:
Ziel des Umsetzungsprojektes ist es, alle relevanten LeiKa-Leistungen zu digitalisieren. Ein besonderer Projektfokus liegt dabei auf der Voranmeldung und Anmeldung der Eheschließung.
Jedes Jahr werden in Deutschland 400.000 Ehen geschlossen. Indem das UP Eheschließung die Voranmeldung und Anmeldung zur Eheschließung für die Antragsstellenden als auch für die Verwaltung vereinfacht, kann es alle Beteiligten stark entlasten.
Das Projekt wird in einer Kooperation zwischen der Freien Hansestadt Bremen (FHB) und dem Land Hessen (HE) umgesetzt. Auf Seiten des Bundes ist das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) als Themenfeldführer sowie das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) als zuständiges fachliches Bundesressort verantwortlich.
In der bis Ende Juli 2021 andauernden Konzeptionsphase übernahm das UP die Ergebnisse aus dem Digitalisierungslabor und erweiterte diese stets auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben. Auch der Austausch mit wichtigen Fachakteuren im Personenstandswesen trug zur kontinuierlichen Erweiterung der Ergebnisse bei. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die Wünsche der Antragstellenden. Die Anmeldung erfasst daher nicht nur die für den Vollzug notwendigen Angaben, sondern berücksichtigt auch die individuellen Wünsche der Eheschließenden. Dazu zählen die Traurede, die Musik und selbstverständlich auch die Ortswahl der Trauung.
Ein sicherer Prozessablauf bei der Anmeldung der Eheschließung wird durch Authentifizierungsmethoden und Kommunikationsmöglichkeiten gewährleistet. Bei der Authentifizierung wird beispielsweise der Elektronische Identitätsnachweis (eID) genutzt, während die Kommunikation über das Postfach des Service- bzw. Nutzerkontos erfolgt.
Für die Zahlung wird eine online Paymentlösung in die Digitalanwendung integriert. Der bestehende Standard „XPersonenstand“ bildet weiterhin die Grundlage zur Übermittlung der Antragsdaten in AutiSta – das bundesweit einheitliche Fachverfahren. Eine zusätzliche Übermittlung der Daten an die Standesämter per PDF/A ist ebenso vorgesehen.
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung im Ausland zwischen zwei Personen nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Als Ehehindernis zählt insbesondere der Mangel der Ehefähigkeit, was zu einem Eheverbot führt. Mindestens eine der beiden eheschließenden Personen muss dabei die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird in Deutschland jährlich ca. 25.000 Mal beantragt. Der dazugehörige Antragsprozess ähnelt dem der Anmeldung einer Eheschließung. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied: Die Eheschließung findet im Ausland statt.
Somit wird auch der digitale Prozess für die Leistung „Ehefähigkeitszeugnis“ nicht stark von dem der Anmeldung der Eheschließung abweichen, mit folgenden Ausnahmen:
Die Eheurkunde wird durch das zuständige Standesamt aus dem Eheregister erstellt. Sie gibt Auskunft über den Familien- bzw. Ehenamen sowie darüber, ob eine Ehe besteht oder aufgelöst wurde.
Die Eheschließenden erhalten die Eheurkunde bei der Eheschließung, wobei die Urkunde auch nach einer bereits vollzogenen Eheschließung beantragt werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn beispielsweise der Familienstand gegenüber Behörden und anderen Stellen nachgewiesen werden muss, wie z.B. beim Rentenantrag.
Gleiches gilt auch für die Lebenspartnerschaftsurkunde, die bei der Begründung einer Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Personen ausgestellt wird.
Die Digitalisierungen der Leistungen im UP Eheschließung erfolgen nach dem "Einer für Alle-Modell“ (EfA) zur bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Mithilfe des Modells erarbeiten das federführende und umsetzende Bundesland ein Konzept sowie ein Angebot, wie andere Bundesländer die Leistung technisch nachnutzen können.
Das Projekt, das durch die Mittel des Bundes finanziert wird, folgt einem definierten Ablaufmodell mit den Phasen:
Nachdem das UP Eheschließung die vorgesehenen Messindikatoren für die „Konzeption“ erreicht hatte, begannen im August 2021 die Vorarbeiten zur Referenzimplementierung in ausgewählten hessischen Kommunen: Bad Homburg, Wiesbaden, Volkmarsen und Mörlenbach. Gleichzeitig wurde der IT-Dienstleister beauftragt und mit der Umsetzung der ersten Online-Anträge in den Referenzkommunen begonnen. Während die Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses, die Voranmeldung der Eheschließung und die Bestellung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden bereits im September 2022 online verfügbar sind, werden die Anmeldung der Eheschließung und die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe im November 2022 als EfA-Lösungen online gehen.
Parallel zur technischen Umsetzung werden die an der Mitnutzung interessierten Länder stärker in die Aktivitäten des UP´s eingebunden. Gemeinsam soll die Rollout-Planung für die Pilotimplementierungen der EfA-Lösungen für die zweite Jahreshälfte 2022 ausgearbeitet und durchgeführt werden.
19.12.2021 - Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes - Projektpräsentation "Eheschließung" (pdf, 1.5 MB)