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In dem Umsetzungsprojekt (UP) „Familienförderung“ sollen drei zentrale Familienleistungen digitalisiert werden, nämlich:
Die Leistung Unterhaltsvorschuss (UV) soll die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern von Alleinerziehenden sichern, die keinen regelmäßigen Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschuss-Satzes erhalten. Die Leistung Unterhaltsvorschuss wird vom Umsetzungsprojekt Familienförderung umgesetzt.
In der Planungsphase zwischen November 2019 und April 2020 wurde ein Digitalisierungslabor durchgeführt. Hier wurde ein Konzept für einen nutzerfreundlichen Antragsservice für den Unterhaltsvorschuss mit zwei Jugendämtern und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entwickelt. Anfang 2020 legten die Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Freie und die Freie Hansestadt Bremen als partizipierende Länder die Implementierungsziele und die Projektstruktur fest. Außerdem wurde der XÖV Fachstandard XFamilie entwickelt. Nach einer Planungsphase im Frühjahr 2020 begann im August die Entwicklung des Online-Antragservices "Unterhaltsvorschuss".
Seit Frühjahr 2021 können Alleinerziehende in vier Kommunen (Stadt Bremen, der Bezirk Wandsbek in Hamburg, der Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Wuppertal) den Antragsprozess für Unterhaltsvorschuss komplett online durchführen. Sie sparen sich damit den oft umständlichen, papierintensiven Antragsprozess. Daran anschließend soll ("UVO") nun für Vollzugsbehörden auf kommunaler Ebene ausgerollt und somit alleinerziehenden Elternteilen in weiteren Ländern und Kommunen angeboten werden (siehe Nachnutzung).
Weitere Informationen für nachnutzende Länder finden Sie unter Nachnutzbare OZG-Services.
Wenn Alleinerziehende Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft oder bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen benötigen, können Sie bei den Jugendämtern einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Im Namen einer Beistandschaft nimmt das Jugendamt die Interessen des Kindes im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil wahr und setzt diese bei Bedarf auch vor Gericht durch.
Die Leistung Beistandschaft wird jährlich circa 600.000-mal in Anspruch genommen. Im Projekt Beistandschaft ist die Konzeptionsphase abgeschlossen. Während der Konzeptionsphase wurden zunächst Interviews mit Expertinnen und Experten sowie mit Nutzenden durchgeführt. Durch die gewonnenen Erkenntnisse konnte gemeinsam mit Fachleuten aus dem gesamten Bundesgebiet eine digitale Lösung entwickelt werden. Mithilfe dieser kann den Nutzenden künftig eine Informationsplattform rund um das Thema Beistandschaft angeboten werden. Anhand eines Schnellchecks können die Bürgerinnen und Bürger für sich herausfinden, ob eine Beistandschaft die passende Dienstleistung für sie ist oder ob andere Angebote des Jugendamtes für sie in Frage kommen.
Darüber hinaus bietet die Informationsplattform zukünftig die folgenden Services an:
Aktuell befindet sich das Projekt in der technischen Entwicklung. Im Anschluss daran geht der Onlinedienst zunächst in Bremen und in weiteren Pilotkommunen an den Start.
Eltern, die das Gefühl haben, dass sie bei der Erziehung ihrer Kinder alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind, haben ein Recht auf sogenannte Hilfen zur Erziehung (HzE). Die Möglichkeiten reichen bei diesen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Zuständig ist das Jugendamt, welches zudem eine Beratung über geeignete oder notwendige Maßnahmen anbietet.
Derzeit erhalten über 1,1 Millionen junge Menschen in Deutschland Hilfen zur Erziehung, wobei die Zahl in den letzten Jahren langsam, aber kontinuierlich gestiegen ist. Durch die hohen Nutzerzahlen der HzE-Leistung, wird das hohe Digitalisierungspotenzial deutlich. Die Konzeptionsphase des Projektes ist abgeschlossen. Das Projektteam hat gemeinsam mit Fachleuten einen Onlinedienst entwickelt, bei dem sich die Bürgerinnen und Bürger rund um das Thema „Hilfen zur Erziehung“ informieren können. Die hohe Beratungsintensität der Leistung und der damit verbundene notwendige persönliche Kontakt zum Jugendamt stellen für die Digitalisierung der Leistung die größte Herausforderung dar. Den Nutzenden wird daher die Möglichkeit geboten Kontakt zu ihrem zuständigen Jugendamt aufzunehmen um ihr Anliegen zu schildern. Nach einer eingehenden persönlichen Beratung mit dem Jugendamt ist auch die digitale Antragsstellung für Hilfen zur Erziehung möglich.
In Kürze beginnt die technische Entwicklung für das Projekt. Im Anschluss daran geht der Onlinedienst zunächst in Bremen und in weiteren Pilotkommunen an den Start.
"Unterhaltsvorschuss Online" (UVO) ist eine der ersten (OZG) Leistungen, die nach dem "Einer für Alle" – oder kurz: "EfA" Prinzip – in der Pilotierungsphase bereits erfolgreich umgesetzt wird. In vier Kommunen in drei Bundesländern können Bürgerinnen und Bürger Unterhaltsvorschuss bereits digital mit UVO beantragen. Die Freie und Hansestadt Bremen, als Federführerin für das Themenfeld Familie und Kind, wird (UVO) nun auch in weiteren Bundesländern und Kommunen ausrollen. Damit sollen möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und Unterhaltsvorschussstellen von der Digitalisierung der Leistung profitieren.
Ihre Möglichkeiten, informiert zu bleiben:
05.08.2021 - Infoveranstaltung Beistandschaft (pdf, 2.5 MB)
16.12.2021 - Informations-Veranstaltung Beistandschaft (BSS) (pdf, 1.8 MB)
18.10.2021 - Infoveranstaltung Hilfen zur Erziehung (HzE) (pdf, 5.2 MB)