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In dem Umsetzungsprojekt (UP) „Namensänderung“ sollen Verwaltungsleistungen der Namenserklärung und Namensänderung gemäß den Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) digitalisiert werden, und zwar:
Die zivilrechtliche Namensänderung bzw. die Namenserklärung ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern die Änderung ihres Vor- oder Familiennamens zum Beispiel nach einer Scheidung, einer Einbürgerung oder auch um die Reihenfolge der Vornamen zu ändern. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den rund 4700 kommunalen Standesämtern.
Die standesamtliche Namenserklärung wird im (OZG)-Programm, aufgrund ihrer Fallzahl von ca. 80.000 Erklärungen und Anträgen pro Jahr, als Leistung mittlerer Priorität eingestuft ist.
Darüber hinaus ist die Namenserklärung auch eine eine Single-Digital-Gateway (SDG) Leistung, was unter anderem erfordert, dass Informationen zur Verwaltungsleistung auch in einer weiteren (EU)-Amtssprache veröffentlicht werden, beispielsweise auf Englisch.
Die Rechtsgrundlage für die zivilrechtliche Namenserklärung ist bundesweit einheitlich und beruht vor allem auf dem Personenstandsgesetz (PStG), der Personenstandsverordnung (PStV) dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie auf dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB).
Der etablierte Standard „XPersonenstand“ sowie das deutschlandweit eingesetzte Fachverfahren im Personenstandswesen „Automation im Standesamt“ (AutiSta), bilden gute strukturelle Voraussetzungen für die Digitalisierung der Namenserklärung. Nichtsdestotrotz sind im Umsetzungsprojekt rechtliche Herausforderungen zu klären, beispielsweise erschweren die öffentliche Beurkundung und Beglaubigung die Digitalisierung der Verwaltungsleistung.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ermöglicht die Änderung des Namens, wenn ein wichtiger Grund besteht, wie zum Beispiel:
Bisher gibt es auf dem Markt noch keine Angebote an Fachverfahren für die öffentlich-rechtliche Namensänderung. Dies bedeutet, dass die Verwaltungsaufgaben noch überwiegend in Papierform erledigt werden. Dementsprechend sind auch noch keine Standards für die Kommunikation zu oder zwischen den Behörden der öffentlich-rechtlichen Namensänderung vorhanden, auf die zugegriffen werden können.
Das (UP) Namensänderung sieht daher vor, eine digitale Eingabemaske sowie eine automatisierte Schnittstelle in standardisiertem (XML)-Format zu entwickeln. Da bisher keine Fachverfahren vorhanden sind, erfolgt die zusätzliche Übermittlung der Antragsdaten in einer lesbaren (PDF)-Datei.
Bis Ende März 2022 wird ein Digitalisierungslabor durchgeführt, um ein nutzerfreundliches und fachlich ausgereiftes Konzept der digitalisierten Antragstellung zu entwickeln. Mit der Fertigstellung des Digitalisierungslabors und den damit einhergehenden Liefergegenständen kann das UP den ersten Meilenstein „Konzeption“ abschließen.
Das (UP) Namensänderung gehört zu den OZG-Leistungen im Themenfeld Familie und Kind, die nach dem "Einer für Alle" – oder kurz: "EfA" Prinzip umgesetzt werden. Nach erfolgter Umsetzung können somit alle anderen Bundesländer und Kommunen den neuen Online-Service nachnutzen, um ihn möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen.
Interessierte Bundesländer oder Kommunen können sich jederzeit an die Umsetzungsprojektkoordination wenden, um ihr Interesse an der Nachnutzung zu bekunden und Fachexpertise in die Konzeptionsphase einzubringen.
up-namensaenderung@ozg-umsetzung.de
Hinweis: Diese E-Mailadresse gehört zum digitalen Umsetzungsprojekt, sie können hierüber keine Namensänderung beantragen. Wenn Sie eine Namensänderung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Standesamt: