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Das Umsetzungsprojekt (UP) „Schwangerschaft“ arbeitet an der Digitalisierung des Antrags auf eine Landesförderung für Kinderwunschbehandlungen. Diese ist Teil der OZG-Leistung „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“.
Für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gibt es zwei Wege, sich vom Staat finanziell unterstützen zu lassen:
Für die Landesförderung hat die Freie und Hansestadt Bremen (FHB) die Umsetzungsverantwortung für ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt übernommen.
Neben den emotionalen Herausforderungen sind Paare, die eine Kinderwunschbehandlung beantragen, oft mit hohen Kosten konfrontiert: Die gesetzlichen Krankenversicherungen beteiligen sich meistens nur zu 50% an den Kosten und bei privaten Krankenversicherungen gibt es keine einheitlichen Regelungen. Zudem werden bei nicht verheirateten sowie bei gleichgeschlechtlichen Paaren meistens keine Kosten übernommen.
Um den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu erleichtern, haben sich Bund und einzelne Bundesländer zusammengeschlossen. So können Paare für Kinderwunschbehandlungen staatliche Unterstützung beantragen. In den Bundesländern gelten dabei unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen. Auch die Höhe der Förderung variiert je nach Bundesland, Behandlungsmethode und Behandlungszyklus.
Ob ein Paar überhaupt förderfähig ist, prüfen die zuständigen Behörden in den Ländern anhand eines Bewilligungsantrages und erforderlichen Nachweisen der Paare. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem die Paare, die entstandenen Kosten nachweisen. Erst dann kann eine Auszahlung erfolgen. Es handelt sich also um einen mehrstufige Beantragungsprozess mit teilweise zeitkritischen Fristen sowie sensiblen Daten.
In Deutschland werden jährlich ca. 100.000 Kinderwunschbehandlungen durchgeführt. Für viele Paare ist diese Zeit emotional und physisch anspruchsvoll. Mit einem medienbruchfreien digitalen Förder- und Auszahlungsantrag soll der Prozess der Antragsstellung künftig vereinfacht und nutzerfreundlicher werden.
Das Projekt „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ startete Anfang 2021. In einer Initialisierungsphase wurde zunächst eine Bestandsanalyse durchgeführt.
Im Herbst 2021 startete die Konzeptionsphase des Projektes. Hier wurde eine Ist-Analyse mit Experteninterviews und Nutzerinterviews durchgeführt. Auf Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse soll im Rahmen der Soll-Konzeption im Rahmen eines Digitalisierungslabors eine nutzerfreundliche und akzeptierte digitale Lösung für einen Online-Antrag entwickelt werden. Derzeit können Bürger:innen in Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt voll digital einen Antrag einreichen. Weitere Bundesländer werden in den nächsten Monaten folgen.
Der Online-Antrag wird derzeit von der Freien Hansestadt Bremen nach dem EfA-Prinzip konzipiert und umgesetzt. An der Konzeptionsphase sind vier Länder beteiligt. Insgesamt haben sechs Länder Interesse an einer Nachnutzung bekundet. Zwei dieser Länder sind bereits angebunden (Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt). Ein Roll-out in weiteren Ländern erfolgt in den nächsten Monaten.
Auch den anderen sechs Ländern, die die OZG-Leistung „Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft“ anbieten, wird die Nachnutzung des Online-Antrags potenziell offen stehen.
23.05.2023 Release Ankündigung – Kinderwunsch Online 2.0 (pdf, 302.1 KB)
13.01.2023 Release Ankündigung – Kinderwunsch Online – Release 1.1 (pdf, 305.5 KB)
16.11.2022 Release Ankündigung – Kinderwunsch Online – Auszahlungsantrag 1.0 (pdf, 332.8 KB)
04.11.2022 Release Ankündigung – Kinderwunsch Online – Bewilligungsantrag 1.0 (pdf, 288.9 KB)