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Haushaltsgesetze

Mit den Haushaltsgesetzen werden - getrennt für das Landes und die Stadtgemeinde Bremen - u. a. die erwarteten Einnahmen, die Obergrenze für die Ausgaben und die Ermächtigung zur Aufnahme von Krediten für das jeweilige Haushaltsjahr durch das Parlament verbindlich festgeschrieben.

Bestandteil des Haushaltsgesetzes sind u. a. der Produktgruppenhaushalt, der kamerale Haushalts- und Stellenplan und der Gesamtplan. Die Haushaltsgesetze beinhalten für die bremische Verwaltung umfangreiche Budgetierungs- und Flexibilisierungsregelungen (zum Beispiel weitreichende Deckungsfähigkeiten, Übertragbarkeiten, Bildung von Rücklagen, Zusammenfassung von Fach-, Personal- und Finanzverantwortung usw.), die einen wirtschaftlichen Umgang von öffentlichen Mitteln ermöglichen sollen. Als "Gegenleistung" ist die Landesregierung (Senat) verpflichtet, dem parlamentarischen Haushalts- und Finanzausschuss periodisch Berichte über die Einhaltung von Budget- und Leistungszielen vorzulegen.

Haushaltsgesetze

Ansprechperson

Anika Brischkowski

Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

+49 421 361-30628
+49 421 496 30628
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