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Video- und Audiodolmetschdienste

  • Eine Zeichnung von zwei Menschen, die sich Unterhalten. Dargestellt durch Sprechblasen

    Verwaltungsentwicklung und -organisation

    Video- und Audiodolmetschdienste.

Video- und Audiodolmetschdienst

Den Grundstein zum Aufbau eines flächendeckenden Video- und Audiodolmetschdienstes für das Land Bremen und die beiden Stadtgemeinden legte der Senatsbeschluss aus Dezember 2023. Ziel war und ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu stärken und den Zugang zu Verwaltungsleistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangeboten nachhaltig zu verbessern.

Die Initiative entstand aus dem Bremer Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ und hat in diesem Bereich gezeigt, wie wertvoll niedrigschwellige und schnell verfügbare Dolmetschleistungen für die tägliche Arbeit sind. Die bisherigen Erfahrungen und Rückmeldungen von den nutzenden Stellen sind dabei äußerst positiv: Der Dienst schafft spürbare Entlastung im Arbeitsalltag, verbessert die Kommunikation und ermöglicht vielen Menschen einen direkteren Zugang zu Unterstützung und Verwaltung.

Mit der Überführung in den flächendeckenden Betrieb entsteht nun ein dauerhaft nutzbares Angebot für die gesamte bremische Verwaltung. Die Nutzung im Rahmen der zentralen Finanzierung erfolgt durch ein Onboarding-Verfahren und ist ausdrücklich gewünscht.

Onboarding-Verfahren

Die Aufnahme in den flächendeckenden Betrieb erfolgt über ein Onboarding-Verfahren. Dies setzt folgendes voraus:

  • Benennung einer Ansprechperson pro Ressort.
    Diese sind für die Umsetzung und Steuerung im Ressort zuständig und Ansprechperson für die Projektleitung beim Senator für Finanzen (SF) und zugeordnete Dienststellen. Zudem nehmen die Ansprechpersonen an der Nutzenden-Konferenz zum Austausch und Beratung teil.
  • Benennung einer Ansprechperson in zugehörigen Dienststellen eines Ressorts.
    Zusätzlich ist in jeder nutzenden Stelle des zentral finanzierten Betriebs eine weitere Person zu benennen, die vor Ort für die Nutzung der Dienstleistung sowie für Fragen der Beschäftigten verantwortlich ist und als Multiplikator fungiert.
  • Nutzungsvoraussetzungen zum Datenschutz.
    Grundsätzlich liegt die datenschutzrechtliche Verantwortung bei jeder nutzenden Stelle. Zur Nutzung des Dienstes ist durch die nutzenden Stellen eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) zu erstellen. Hierzu wird eine Muster-DSFA bereitgestellt. Zudem müssen alle nutzenden Stellen ein Freigabeformular ausfüllen und unterschreiben. Mit der Unterschrift unter das Formular ist auch der angehängte Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Senator für Finanzen gültig. Zudem sind den Bürger*innen entsprechende Informationen zum Datenschutz zur Verfügung zu stellen. Die Unterlagen erhalten sind über die Unterseite „Handlungshilfe und Dokumente“.
  • Falls bereits Verträge bestehen, nehmen Sie bitte mit der Projektleitung vom Senator für Finanzen über
    Dolmetschdienste@finanzen.bremen.de Kontakt auf.

Das Aufnahmeformular Onboarding zum Video- und Audiodolmetschdienst (pdf, 663.2 KB) enthält u.a. diese Angaben und ist von der zuständigen Ansprechperson auszufüllen und nach Unterschrift an Dolmetschdienste@finanzen.bremen.de zu schicken.
Nach der Rückmeldung der Projektleitung vom Senator für Finanzen an die Ansprechpersonen können diese den Anmeldeprozess entsprechend der Handlungshilfe starten.

Informationen zum Video- und Audiodolmetschdienst

Weitere wichtige Informationen zum Video- und Audiodolmetschdienst
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Handlungshilfe und Dokumente

Eine Handlungshilfe und weitere Unterlagen zum Video- und Audiodolmetschdienst
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Der Senator für Finanzen
Referat 34
Video- und Audiodolmetschdienst

Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
E-Mail
Der Senator für Finanzen<br />
Referat 34<br />
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