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Einheitswerterklärung

Einheitswerterklärung  01.01.2014

Die Einheitswerterklärungen wurden verschickt, um prüfen zu können, ob seit der letzten Einheitswertfeststellung bauliche Verbesserungen und / oder Veränderungen vorgenommen wurden.  

Voraussetzungen

Der Einheitswert ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer.

Anhand der eingereichten Erklärung wird der Einheitswert überprüft und ein Bescheid hierüber erteilt. Bei Veränderung des Einheitswerts erfolgt auch eine geänderte Grundsteuerfestsetzung.

Welche Fristen sind zu beachten?

Mit den Vordrucken zur Einheitswerterklärung haben Sie auch ein persönliches Anschreiben erhalten. Dort steht der Termin, zu dem die Erklärung spätestens beim Finanzamt einzureichen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung

Aufgrund der Vielzahl der verschickten Erklärungen ist eine verlässliche Aussage zur voraussichtlichen Bearbeitungsdauer nicht möglich.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Es fallen beim Finanzamt keine Gebühren an.

Ansprechperson