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Anschriftenänderung mitteilen - nur Finanzamt

Anschriftenänderung mitteilen - steuerliche Angelegenheiten

Für den Informationsaustausch mit dem Finanzamt sind aktuelle Anschriftendaten von erheblicher Bedeutung. Die Mitteilung von Anschriftenänderungen kann formlos in jeglicher schriftlicher Form (Brief / Postkarte / Fax) oder per E-Mail erfolgen. Hierbei sind elektronisch eingereichte Daten einfacher weiter zu verarbeiten, somit vorzuziehen. In Ausnahmefällen kann in der zentrale Informations- und Annhamestelle die Anschriftenänderung auch erklärt werden, hierzu ist allerdings ein Ausweis als Identitätsnachweis notwendig.

Voraussetzungen

Im schriftlichen Verfahren sollte die gültige Steuernummer oder die gültige Identifikationsnummer(n) angegeben werden. Wenn diese nicht vorliegt, ist die bisherige bzw. die letzte den Finanzbehörden bekannte Adresse im Schreiben zu benennen.

Adressänderung einreichen

Weitere Hinweise

Es erfolgt grundsätzlich keine Benachrichtigung über die Speicherung der neuen Adressdaten. Dies wird durch die Zusendung späterer Steuerbescheide bekannt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Keine

Wie lange dauert die Bearbeitung

In der Regel sofort

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine

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Frühestmöglicher Termin in Bremen: Finanzamt Bremen am Mo. 06.05.24 um 14:40