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Hundesteuer: Abmelden eines Hundes

Sie möchten Ihren Hund abmelden?

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. Dieses muss dem Finanzamt Bremen innerhalb von 14 Tagen mitgeteilt werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Hundesteuermarke

    Hundesteuermarke (bei Abmeldung aus der Stadtgemeinde Bremen].

  • Abmelden eines Hundes
    1. Wurde der Hund verkauft oder verschenkt, ist der Name und die Anschrift des/r neuen Hundehalters/in anzugeben.
    2. Ist der Hund verstorben, ist eine Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt als Nachweis beizufügen.
    3. Wurde der ins Tierheim gegeben, muss die Kopie des Aufnahmevertrages beigefügt werden.
  • Abmelden aus der Gemeinde

    Bei einem Umzug in einer anderen Gemeinde muss der Hund mit einem formlosen Schreiben/Vordruck für die Abmeldung abgemeldet und die Hundemarke zurückgegeben werden.

Die Abmeldung kann erfolgen:

  • persönlich (Mittels einer Vollmacht kann sie auch durch eine andere Person vorgenommen werden)
  • schriftlich
  • per E-Mail
  • per Fax

Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

2 Wochen Innerhalb von zwei Wochen nachdem die Hundehaltung endet ist die Abmeldung vorzunehmen

Wie lange dauert die Bearbeitung

8 Wochen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Hundesteuer wird erstattet.