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Erlass der Hundesteuer

Muss ich Hundesteuer bezahlen?

Die Hundesteuer kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn bestimmte sachliche oder persönliche Voraussetzungen (z. B. geringes Einkommen) erfüllt sind. Der Erlass wird nur für den Ersthund bewilligt. Ein Erlass gilt immer nur für das laufende Jahr und muss für die Folgejahre neu beantragt werden.

Voraussetzungen

  •  Sachliche oder persönliche Billigkeitsgründe (z.B. geringes Einkommen)

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Einkommensnachweis

    Die monatlich zur Lebensführung zur Verfügung stehenden Einnahmen.

Formloser Antrag auf Erlass beim zuständigen Finanzamt.

Rechtsgrundlagen

Welche Fristen sind zu beachten?

Vor Fälligkeit der Hundesteuer (d.h. entweder ein Monat nach Bekanntgabe des ersten Hundebescheids oder in den Folgejahren am 15. Januar)

Wie lange dauert die Bearbeitung

4 Wochen Erlass-Anträge können frühestens im Jahr der Steuerentstehung (des betreffende Kalenderjahr) vom Finanzamt bearbeitet werden

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Keine