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Berufliche Fortbildung zur Meisterin / zum Meister in der Hauswirtschaft

Die Meisterin/der Meister in der Hauswirtschaft hat die Befähigung, einen Haushalt oder hauswirtschaftlichen Betrieb organisatorisch, technisch, wirtschaftlich und pädagogisch fachgerecht zu führen.

Sie/er besitzt die erforderlichen Kentnisse, den Haushalt oder hauswirtschaftlichen Betrieb selbständig nach ökonomischen, ernährungsphysiologischen, hygienischen und sozialen Grundsätzen zu leiten und Auszubildende fachgerecht und ordnungsgemäß auszubilden.

Seit Juli 2005 gilt die neue Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin (pdf, 82.5 KB).