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Rahmendaten: 1.3.4 Zinssätze

Kalkulationszinssätze für die Wirtschaftlichkeitsberechnung

Stand: Oktober 2023

Kalkulations-Zeitraumnominal
kleiner/gleich - 2 Jahre4,55%
kleiner/gleich - 5 Jahre4,10%
kleiner/gleich - 10 Jahre4,00%
kleiner/gleich - 20 Jahre3,90%
über - 20 Jahresiehe Hinweis
(siehe dazu Anleitung für die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Punkt 4 Methoden der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung)

Hinweis: Zinssätze für längerfristige Zinsbindungen sind schriftlich bei der Senatorin für Finanzen, Referat 23 nachzufragen: E-Mail an kreditreferat@finanzen.bremen.de.

Für Investitionen, die zeitnah innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können und deren Mittelabfluss auch in diesem Zeitraum erfolgt, sind die Kalkulationszinssätze im Kreditreferat nachzufragen.

Ermittlung des Kalkulationszinssatzes

Die Ermittlung des Kalkulationszinssatzes orientiert sich an den Zinssätzen, die Bremen im Markt für die Kreditaufnahme zahlen muss beziehungsweise zu denen sich Bremen im Markt abgesichert hat. Auch ist zu berücksichtigen, dass zwischen der Anfrage des Kalkulationszinssatzes in der Planungs- und in der Entscheidungsphase häufig ein längerer Zeitraum liegt, in der sich der Finanzierungszins aufgrund der Volatilität des Marktes ändert.
Aus diesen Gründen ermittelt das Kreditreferat den Kalkulationszinssatz aus den Mittelwerten der Finanzierungszinssätze für die letzten zwei Jahre zuzüglich des Streuungssatzes. In den letzten zwei Jahren lag der so ermittelte Kalkulationszinssatz mit einer rund 70% Wahrscheinlichkeit bei maximal diesem Satz.