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Wesentliche Beschlüsse, Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie sonstige Grundlagen für das Beteiligungsmanagement

Untenstehend sind die für Bremische Beteiligungen insbesondere einschlägigen Rechtsvorschriften sowie eine Zusammenstellung der relevanten Gremienbeschlüsse aufgeführt. Die Rechtsvorschriften gelten jeweils in der aktuell gültigen Fassung.

Landesrechtliche Vorgaben

  • Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (BremVerf) sowie Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen
  • Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO) sowie Anlagen und Ausführungsbestimmungen, insbesondere zu §§ 65 bis 69 LHO
  • Bremisches Gesetz für Eigenbetriebe und sonstige Sondervermögen des Landes und der Stadtgemeinden (Bremisches Sondervermögensgesetz - BremSVG)
  • Orts- bzw. Errichtungsgesetze für die Eigenbetriebe und Sonstigen Sondervermögen
  • Gesetz zur Errichtung von Museumsstiftungen (BremMuStG)
  • Orts- bzw. Errichtungsgesetze für die Anstalten öffentlichen Rechts
  • Bremisches Kommunalunternehmensgesetz (BremKuG)
  • Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz, BremIFG)
  • Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)
  • Bremisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz)
  • Verordnung zur Durchführung des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Bremische Vergabeverordnung, BremVergV)
  • Bremisches Hochschulgesetz (BremHG)

Bundesrechtliche Vorgaben

  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
  • Bundeshaushaltsordnung (BHO)
  • Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
  • Aktiengesetz (AktG)
  • Handelsgesetzbuch (HGB)
  • Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
  • Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
  • Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestG)
  • Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie (MontanMitbestErgG)
  • Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
  • Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz, GenG)
  • Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz, PublG)
  • Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (BGleiG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Europarechtliche Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25.07.1985 über die Schaffung einer Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Weitere Rechtsgrundlagen
Weitere Rechtsgrundlagen richten sich im Einzelfall nach den jeweils einschlägigen Vorschriften, z. B. zu steuerrechtlichen Aspekten etc.

Beschlüsse der Bremischen Bürgerschaft

Beschlüsse des Haushalts- und Finanzausschusses der Bremischen Bürgerschaft

Beschlüsse des Senats der Freie Hansestadt Bremen

IT-Instrument des Beteiligungscontrollings ist das Beteiligungsinformationssystem (BISy), das technisch als Modul des e-Haushaltes im Programm ePBN integriert ist, aber inhaltlich eigenständig betrieben wird. Im Beteiligungsinformationssystem werden zu allen Beteiligungen Informationen vorgehalten. Es umfasst neben den wesentlichen Informationen zur Struktur der Gesellschafter:innen/Träger:innen, zur Kapitalausstattung sowie zum öffentlichen Zweck der Beteiligung vor allem auch die für die Steuerung erforderlichen Daten. Dabei werden die für die Bremen-weite Steuerung erforderlichen Informationen in einer zentral vorgegebenen Struktur dargestellt, während die operative Steuerung dezentral über die Fachressorts mittels zusätzlicher operativer Kennzahlen stärker individualisiert ist.
Unter Wahrung der entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben werden auch die für die Veröffentlichungspflichten erforderlichen Informationen über Geschäftsleitungen und Aufsichts-/Verwaltungsräte etc. im Beteiligungsinformationssystem hinterlegt.