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Versicherungsaufsicht

Der Senator für Finanzen bzw. das Referat 25 nimmt die Aufgaben der Versicherungsaufsicht wahr. Er ist zuständig für folgende Unternehmen mit Geschäftsgebiet in Bremen und Bremerhaven:

  • berufsständische Versorgungswerke,
  • Sterbekassen bzw. kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Die Aufsicht über alle anderen privaten Versicherungsunternehmen obliegt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Versicherungsaufsicht nimmt ihre Aufgaben nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Das bedeutet, dass die Versicherungsaufsicht keine Befugnisse hat, über Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern aus dem Versicherungsvertragsverhältnis zu entscheiden. Diese Aufgabe kommt den Zivilgerichten zu.

Die Versicherungsaufsicht wacht darüber, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Unternehmen die für den Betrieb zu beachtenden Vorschriften, insbesondere des VAG, einhalten.

Die Pflichten aus der aufsichtlichen Offenlegung ergeben sich in Deutschland aus den § 318 und § 319 VAG, mit denen der nationale Gesetzgeber die Vorgaben der Solvency-II-Rahmenrichtlinie umgesetzt hat. Konkretisiert werden die Offenlegungspflichten durch die Delegierte Verordnung (Artikel 316 und 317 sowie Anlage XXI) und den technischen Durchführungsstandard über die Meldebögen und die Struktur für die von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen.
Dieser gesetzlichen Offenlegungspflicht kommen die Bundesländer und auch die BaFin gemeinsam auf der Homepage der BaFin nach.

Ansprechperson

Maren John

Foto von Maren John

+49 421 361 94823
+49 421 496 94823
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