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Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabtenförderung berufliche Bildung - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Richtlinien und besondere Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über die Begabtenförderung berufliche Bildung für junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung vom 15. August 1991 in der Fassung vom 1. Januar 2012 (pdf, 54 KB)

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

  • ein eingetragenes Ausbildungsverhältnis eines anerkannten Ausbildungsberufes bei der Senatorin für Finanzen als zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) hatte,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    oder
    bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
    oder
    ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.

Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:

  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2000 EUR für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 6000 EUR. Der Eigenanteil beträgt 10 % je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert dabei nicht die Gesamtfördersummer von bis zu 6000 EUR.

Wo kann ich mich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die Senatorin für Finanzen ist die zuständige Stelle für die bei ihr angesiedelten Ausbildungsberufe. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.

Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten werden zum 1. April eines Jahres aufgenommen. Bewerbungsschluss ist jeweils der 28. Februar des selben Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigen wir alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der Senatorin für Finanzen – zuständige Stelle nach dem BBiG oder in unserer Formularbox.

Ein Anspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Wer informiert?

Ansprechpartner bei der Senatorin für Finanzen – zuständigen Stelle nach dem BBiG sind:

Simone Bayer

Der Senator für Finanzen
Referat 33 - Zuständige Stelle nach dem BBiG
Am Tabakquartier 56 (1. Etage)
28197 Bremen

+49 421 361 59169
+49 421 361 10163
E-Mail

Bernhard Woitalla

Der Senator für Finanzen
Referat 33 - Zuständige Stelle nach dem BBiG
Am Tabakquartier 56 (1. Etage)
28197 Bremen

+49 421 361 59173
+49 421 496 59173
E-Mail

Mehr zum Thema: www.begabtenfoerderung.de