Der Senator für Finanzen nimmt gemäß § 181 SGB IX in Verbindung mit Punkt 1.5 der Inklusionsvereinbarung (IKV) vom 15.06.2024 die Funktion des Gesamtinklusionsbeauftragten für den Arbeitgeber wahr. Zu seinen Aufgaben zählen:
Der Senator für Finanzen bietet Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen an.
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