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Handlungsfelder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement

Was ist unter betrieblichem Gesundheitsmanagement zu verstehen?

Betriebliches Gesundheitsmanagement bezeichnet das systematische und nachhaltige Vorgehen einer Organisation, die das Ziel hat, die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu fördern und Strukturen wie Prozesse der Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten. Es hat die Organisations- und Arbeitsbedingungen genauso im Blick wie das Verhalten, die Fähigkeiten und Kompetenzen der Beschäftigten.

Betriebliches Gesundheitsmanagement leitet seine Ziele aus Analysen ab, plant und steuert daraus sein Vorgehen und kontrolliert regelmäßig die Zielerreichung. Damit folgt es Grundsätzen von Managementsystemen.

Gemeinsamer Fokus des Handelns im betrieblichen Gesundheitsmanagement ist es, Gesundheit zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen, mit dem Ziel, eine gesunde Organisation mit gesunden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu schaffen.

Handlungsfelder im betrieblichen Gesundheitsmanagement der Freien Hansestadt Bremen

Die beschriebenen Inhalte entsprechen im betrieblichen Gesundheitsmanagement der Freien Hansestadt Bremen vier Handlungsfeldern, die federführend vom Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement verantwortet werden.

In den folgenden Abschnitten können sich Leitungen, Gremienvertretungen und Fachverantwortliche über die Handlungsfelder des Kompetenzzentrums Gesundheitsmanagement zielgerichtet informieren:

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Flyer Bewegte Pause

Die Verhaltensprävention umfasst Maßnahmen in der betrieblichen Gesundheitsförderung, die auf das individuelle Gesundheitsverhalten von Menschen ausgerichtet sind. Es geht darum, die Eigenverantwortung und Ressourcen der Beschäftigten zu stärken, um ihre Gesundheit und damit die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

Die Dienststellen des bremischen öffentlichen Dienstes können die Beratung des Kompetenzzentrums Gesundheitsmanagement für die Betriebliche Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen. In der Verhaltensprävention handelt es sich schwerpunktmäßig um folgende Handlungsfelder:

• Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

• Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte

• Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag

Dienststellen, die die betriebliche Gesundheitsförderung implementieren oder ausbauen möchten, können die Kooperation mit einer Krankenkasse in Erwägung ziehen. Krankenkassen fördern mit Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (und Behörden) insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen. Das Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement informiert über die Möglichkeiten zur Kooperation.

Darüber hinaus enthält das zentrale Fortbildungsprogramm des Senators für Finanzen eine Vielzahl von Angeboten zu verschiedenen Gesundheitsthemen für Beschäftigte, Führungskräfte und Fachpersonal des bremischen öffentlichen Dienstes.

Bild der Titelseite Dienstvereinbarung psychische Gefährdungsbeurteilung

Die Integration des Gesundheitsmanagements in das Personal- und Organisationsmanagement ist ebenso Ziel der gesundheitsfördernden Organisationsentwicklung wie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Verringerung von Belastungen der Beschäftigten.

Das Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement unterstützt Dienststellen und Betriebe beim Aufbau und der Weiterentwicklung bestehender Strukturen für ein dauerhaftes Gesundheitsmanagementsystem. Möglich ist dies durch zum Beispiel Workshops, einen Fachaustausch oder das zur Verfügung stellen von Informationen durch das Kompetenzzentrum.

Die Ermittlung von Belastungen bei der Arbeit und die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen kann durch Beschäftigtenbefragungen und/oder die psychische Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Das Kompetenzzentrum Gesundheitsmanagement begleitet Dienststellen und Betriebe bei der Planung, Durchführung und Analyse.

Die Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung bei der Arbeit (pdf, 1.4 MB) führt in die Thematik ein, erläutert die notwendigen Schritte zur Beurteilung und stellt drei unterschiedliche Instrumente vor, die zur Analyse psychischer Belastungen bei der Freien Hansestadt Bremen standardmäßig eingesetzt werden.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Arbeitgebers. Mit Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt krank sind, soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Durch seinen präventiven Charakter leistet das BEM auch einen wichtigen Beitrag für eine integrative und altersgerechte Personalpolitik. So ist bekannt, dass in Zeiten des demografischen Wandels und alternder Belegschaften das Risiko von gesundheitlichen Beanspruchungen der Beschäftigten steigt.

Je länger jemand aufgrund von Krankheit am Arbeitsplatz ausfällt, desto größer wird die Gefahr, dauerhaft arbeitsunfähig zu werden und ganz aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig mit langzeiterkrankten Beschäftigten ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Lösungen zu suchen, wie die Leistungsfähigkeit erhalten werden kann.

Die Umsetzung des BEM in den Dienststellen des bremischen öffentlichen Dienstes ist im Rahmen einer Vereinbarung und dazugehöriger Handlungshilfe näher beschrieben. Das Verfahren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement für den bremischen öffentlichen Dienst ist in einer 2018 komplett überarbeiteten Handlungshilfe (pdf, 2.3 MB) beschrieben.

Das Erklärvideo Betriebliches Eingliederungsmanagement (mp4, 9 MB) erläutert die einleitenden Schritte, wenn Beschäftigte BEM-berechtigt werden sowie die Aufgaben der BEM-Beauftragten in den Dienststellen.

Bild der Titelseite Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und zum Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz

Riskanter Konsum von Suchtmitteln und süchtiges Verhalten sind in unserer Gesellschaft weit verbreitet und führen auf Dauer zu gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen, die sich in allen Lebensbereichen, auch am Arbeitsplatz negativ auswirken.

Suchtprobleme am Arbeitsplatz zwingen zum Handeln, da sie eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten, die Arbeitssicherheit, das Betriebsklima sowie für die Servicequalität und die Leistungsmöglichkeiten der Beschäftigten darstellen.

Die betriebliche Suchtprävention ist bereits seit mehr als 30 Jahren Bestandteil des Personalmanagements im bremischen öffentlichen Dienst. Es geht vorrangig um die Hilfe für suchtkranke Beschäftigte, aber auch um die Prävention von gesundheitsriskantem Verhalten und arbeitsbedingten Suchtgefährdungen.

Die Freie Hansestadt Bremen ist sich als Arbeitgeberin der Verantwortung und Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten bewusst. Deshalb gibt es als verbindlichen Handlungsrahmen für alle Beteiligten die "Dienstvereinbarung zur Suchtprävention und zum Umgang mit Auffälligkeiten am Arbeitsplatz" (pdf, 402.1 KB).

Im Mittelpunkt steht das Ziel, im betrieblichen Alltag für das Thema zu sensibilisieren, Betroffenen möglichst frühzeitig Beratung und Hilfe für die Lösung ihrer Suchtprobleme anzubieten sowie Personalverantwortliche in ihrem konsequenten Führungshandeln zu unterstützen.

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