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Gewerbesteuer

Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der stehende Gewerbebetrieb im Inland. Die Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet einen individuellen Hebesatz von mindestens 200 v.H. festzusetzen. Die Gewerbesteuer ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar.
Die Gewerbesteuer – geregelt im Gewerbesteuergesetz – berechnet sich vereinfacht wie folgt:

Gewinn aus Gewerbebetrieb nach Einkommensteuergesetz oder Körperschaftsteuergesetz

+/- gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnungen und Kürzungen
= Gewerbeertrag

- Freibetrag (z.B. 24500 Euro bei natürlichen Personen und Personengesellschaften)
= Gewerbeertrag (nach ggf. Verlustabzug und Abrundung auf volle 100 Euro)

x Steuermesszahl 3,5 v.H.
= Steuermessbetrag

x Hebesatz (z.B. Bremen 460 v.H. und Bremerhaven 460 v.H.)
= Gewerbesteuer

Nützliche Links

Gewerbesteuergesetz

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