Zur Festlegung von prioritär durchzuführenden Investitionsmaßnahmen stellt der Senat ein jährliches Gebäudesanierungsprogramm auf. Anhand von Schadensmeldungen, Begehungen und Zustandserfassungen in den Gebäuden sowie aus Abstimmungsprozessen mit den Ressorts werden die Bedarfe identifiziert. Die erforderlichen Mittel werden über investive Zuführungen des Kernhaushaltes den Sondervermögen Immobilien und Technik (SVIT) bereitgestellt, die diese wiederum für Maßnahmen zur Gebäudesanierung aber auch für nutzerbedingte Baumaßnahmen verwendet und in das Gebäudesanierungsprogramm des aktuellen Jahres aufgenommen. Sie werden als Einzelmaßnahe in die Maßnahmenbezogene Investitionsplanung übernommen.
Die Mittel solcher Maßnahmen werden nach Beschluss der dafür maßgeblichen Gremien über die maßnahmenbezogene Investitionsplanung in den Produktplan 97 „Immobilienmanagement“ verlagert. Gegebenenfalls entstehende Mehr- oder Minderbedarfe aus den Nutzermaßnahmen sind in den Ressorthaushalten auszugleichen. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs wurden neben der Zentralisierung der Investitionsmittel an die SVIT auch die Zuweisung an Immobilien Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen) zur Finanzierung der Gebäudereinigung und die Zuweisung für Beschaffung dem Produktplan 97 zugeordnet.