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  • Zeichnung der Stationen des Genehmigungsverfahrens für die Beauftragung externer Beratungen.

    Verwaltungsentwicklung und -organisation

    Externe Beauftragungen

Das Genehmigungsverfahren

Der Senat hat am 20.02.2024 die Abschaffung des bisherigen Genehmigungsverfahrens für externe Beauftragungen beschlossen. Die Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen zu § 55 LHO (VV-LHO zu § 55 LHO) wurden entsprechend angepasst. Das neue Verfahren wurde über das Rundschreiben 7/2024 mitgeteilt.

Folgendes ist zu beachten:

  • Alle externen Beauftragungen, die in den Anwendungsbereich der VV-LHO zu § 55 LHO fallen, sind gemäß Nr. 7 der Anlage 1 zu diesen Verwaltungsvorschriften weiterhin, direkt nach der Auftragsvergabe, über die Schreibberechtigten der Ressorts in die Datenbank für externe Beratungen, Gutachten und Untersuchungen einzutragen. Wie bisher ist die Eintragung dabei unabhängig vom Auftragswert vorzunehmen, d.h. es gelten keine Wertgrenzen.
  • Bei Beauftragungen ab 45 Tsd. € ist weiterhin das Zustimmungsverfahren über den Haushalts- und Finanzausschuss erforderlich. Die Beschreibung und Begründung der externen Beauftragung ist dafür spätestens drei Wochen vor der geplanten Sitzung des HaFA, in Form eines ausgefüllten Antragsformulars (siehe Link unter Nr. 6 der Anlage 1 zu VV-LHO zu § 55 LHO) dem jeweils zuständigen Spiegel im Finanzressort zuzusenden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch weiterhin vor jeder externen Beauftragung vom zuständigen Ressort geprüft werden soll, in welcher Form die verschiedenen verwaltungsinternen Kompetenzstellen unterstützen können.

Arbeitshilfe für externe Beauftragungen

Der Senator für Finanzen hat gemeinsam mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa die "Arbeitshilfe für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen"-barrierearm (pdf, 1.8 MB) erstellt. Die Arbeitshilfe, die die Beschäftigten der Bremer Verwaltung in erster Linie dabei unterstützen soll, Beauftragungen zu planen und praxistauglich umzusetzen, wird hinsichtlich der Anpassungen in der VV-LHO zu § 55 LHO derzeit überarbeitet. Alle wesentlichen Punkte, die vor, während oder nach einer Beauftragung zu beachten sind, sind in der Arbeitshilfe dargestellt. Darüber hinaus wird aufzeigt, welche verwaltungsinternen Kompetenzen vorhanden sind und wie diese genutzt werden können. Außerdem finden Sie in den Anlagen der Arbeitshilfe ein Vertragsmuster (nicht barrierefrei) (docx, 42.5 KB) für die Beauftragung von externen Beratungen, Gutachten und Untersuchungen.

Kontakt:

Der Senator für Finanzen
Referat 34
Dr. Ingo Unterweger

Am Tabakquartier 56
28197 Bremen
+49 421 361 18482
E-Mail
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Referat 34 <br />
Dr. Ingo Unterweger
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