Das IT-Architekturboard entscheidet darüber, welche Software als Standardanwendungen (Clientsoftware und Web-Anwendungen) genutzt werden und legt Bedingungen für die Verwendung sowie den Betrieb dieser fest. Zudem entscheidet es über Einsatzstrategien und die Standardisierung von Endgerätehardware durch Bildung von Anforderungsklassen (Hardwareklassen für PCs, mobile Endgeräte, Drucker, Monitore und Kleingeräte). Die Abstimmung und Festlegung von Prozessabläufen zählt ebenfalls zu den Aufgaben des Gremiums. Die Geschäftsführung liegt beim Senator für Finanzen im Referat 45 "IT- Governance, Risikomanagement und Compliance". Dauerhaft stimmberechtigte Mitglieder sind die ITAB-Beauftragten der Ressorts. Das ITAB tagt alle sechs Wochen.
Das sind unsere Aufgaben:
- Fortschreibung und Genehmigung der IT-Architekturrichtlinie
- Festlegung und Fortschreibung der Standards der IT-Architektur für die bremische Kernverwaltung
- Festlegung und Fortschreibung der Standardwarenkörbe für Hard- und Software
- Beschlussfassung von Anträgen auf Standardwarenkorbänderungen für Hard- und Software
- Freigabe von Releases bei Veränderungen des Software-Standardwarenkorbes (SWK)
- Kenntnisnahme von Änderungen der Kundenwarenkörbe (KWK)
- Abstimmung von Standardprozessen und Konzepten für die Erbringung von Dienstleistungen und Services durch Dataport
- Abstimmung von Anforderungen an die für den BASIS.bremen Betrieb genutzte Standard- IT-Infrastruktur
- Abstimmung zu Angelegenheiten des zentralen Telekommunikationsbetriebs (TK-System)
- Abstimmung zu Angelegenheiten des zentralen Netzbetriebs