Sie sind hier:

Abgeltungsteuer

Die Steuern auf Kapitalerträge wie Sparzinsen oder Dividenden werden dann direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25%. In den meisten Fällen ist die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage "Kap") nicht mehr erforderlich.

Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung und zum Freistellungsauftrag (pdf, 21.5 KB)

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer