Die Steuern auf Kapitalerträge wie Sparzinsen oder Dividenden werden dann direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25%. In den meisten Fällen ist die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage "Kap") nicht mehr erforderlich.