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Abgeltungsteuer ab 2009

Ab 2009 tritt die neue Abgeltungsteuer in Kraft. Die Steuern auf Kapitalerträge wie Sparzinsen oder Dividenden werden dann direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuersatz beträgt einheitlich 25%. In den meisten Fällen ist die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung (Anlage "Kap") nicht mehr erforderlich.

Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung und zum Freistellungsauftrag (pdf, 21.5 KB)

Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer