Für den Grundstücksverkehr des Landes und der Stadtgemeinde Bremen sind ergänzend zu den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die Richtlinien über den Ankauf und zur Vermarktung von Grundstücken des Landes und der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden. Die Richtlinien dienen den liegenschaftsverwaltenden Einheiten als Grundlage bei der Vermarktung öffentlicher Immobilien (Grundstücke und Gebäude) sowie in Erwerbsangelegenheiten.
Die Richtlinien wurden zuletzt im Dezember 2018 aktualisiert und regeln im Detail die Vorgehensweise und die Rahmenbedingungen für den An- und Verkauf von öffentlichen Immobilien. In den Richtlinien wird der in der LHO verwendete Begriff „voller Wert“ erläutert und es werden die verschiedenen Vermarktungsverfahren beschrieben. Neben den unterschiedlichen Verfahren zur Vermarktung werden auch die Auswahlkriterien der jeweiligen Vermarktungsart beschrieben und erläutert.
Basisinformation zum Umgang mit herrenlosen Grundstücken im Land Bremen (pdf, 72.6 KB)