Der Senator für Finanzen erstellt in Abstimmung mit den Ressorts zentrale Regelwerke, in denen Standards und Rahmenvorgaben zu unterschiedlichen Themen vereinbart werden. Zu den Regelwerken gehören neben der gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) z.B. die Organisationsgrundsätze und der Verwaltungsgliederungsplan.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) schafft eine einheitliche, moderne und anwender*innenfreundliche Regelungen für das Verwaltungshandeln der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde). Sie gibt Orientierung für das Alltagsgeschäft und unterstützt die Handlungsfähigkeit der Verwaltung im Krisenfall.
Sie wurde am 28.04.2026 durch den Senat beschlossen (Senatsvorlage der BremGGO) und am 12.05.2026 durch den Gesamtpersonalrat Bremen (GPR) mitbestimmt.
Die Themen der bisherigen Verwaltungsvorschrift zur Organisationsstruktur und Geschäftsverteilung der Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) - VVOrgaGv (seit 27.05.2026 außer Kraft) sowie der Verwaltungsvorschrift zur Kommunikation und Dokumentenverwaltung in der Freien Hansestadt Bremen - VV KommDok (seit 27.05.2026 außer Kraft) wurden in die neue GGO integriert. Durch die Zusammenführung mehrere Verwaltungsvorschriften in ein zentrales Regelwerk, ist ein nutzenden- und wirkungsorientiertes sowie rechtlich eindeutiges Regelwerk entstanden.
Gleichzeitig wurden steuerungsrelevante Themen für die stetige Transformation der Verwaltung verankert.
Die Neufassung der BremGGO leistet damit auch einen Beitrag zur Entbürokratisierung und Verschlankung von (internen) Verwaltungsregelungen.
Der Verwaltungsgliederungsplan gemäß § 3 (2) der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die bremische Verwaltung (BremGGO) bildet die Geschäftsverteilung des Senats der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde) organisatorisch ab. Er regelt, welche Dienststellen zur Kernverwaltung gehören und benennt weitere Oberste Dienstbehörden sowie sonstige Stellen, die keinem Ressort zugeordnet sind. Ergänzend werden zudem auch die übergeordneten Interessensvertretungen abgebildet.
Die Geschäftsverteilung des Senats wird gemäß Artikel 120 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen sowie gemäß § 1 der Geschäftsordnung des Senats durch den Senat beschlossen. Sie regelt eindeutig und abschließend die Verantwortungsbereiche der Mitglieder des Senats.
Der aktuelle Verwaltungsgliederungsplan steht Ihnen im Transparenzportal zum Download zur Verfügung.