Alle Eigentümer:innen von Grundbesitz in Deutschland mussten bis zum 31. Januar 2023 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einreichen. Die Pflicht zur Abgabe besteht auch weiterhin. Geben Sie Ihre Erklärung deshalb unbedingt noch so schnell wie möglich ab.
In der Erklärung sind Angaben zu dem Grundbesitz auf den Stichtag 1. Januar 2022 zu machen. Die Erklärung ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dafür können Sie z.B. „MeinELSTER“ nutzen. Das ist für Sie einfach und kostenlos. Zudem dürfen Sie über Ihr ELSTER-Benutzerkonto auch Erklärungen für nahestehende Personen übermitteln.
Um Ihnen die Abgabe der Erklärung so einfach wie möglich zu gestalten, finden Sie nachfolgend Tipps sowie Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitungen zur Erklärungsabgabe über MeinELSTER.
Übrigens müssen Sie keine Belege einreichen. Das Finanzamt fordert bei Bedarf Unterlagen von Ihnen an.
Zunächst benötigen Sie ein Benutzerkonto, um eine Erklärung über ELSTER einreichen zu können. Dieses können Sie jederzeit kostenlos beantragen und auch steuerartenübergreifend verwenden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, kann dieses Konto auch für die Erklärungsabgabe im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden. Eine erneute Registrierung ist nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei ELSTER entscheidet, kann das Benutzerkonto auch in den kommenden Jahren für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.
Die Formulare in MeinELSTER wurden für alle denkbaren Sachverhalte entwickelt. Dementsprechend müssen Sie je nach Grundstücksart mal mehr und mal weniger Angaben machen. Sind Sie sich beim Ausfüllen der Formulare unsicher, nutzen Sie die Hilfen direkt in dem Formular. Diese öffnen Sie über das weiße Fragezeichen im blauen Kreis.
Darüber hinaus helfen Ihnen die nachfolgenden Ausfüllanleitungen, die für Ihre Grundstücksart und Eigentumsverhältnisse benötigten Felder Schritt für Schritt in ELSTER auszufüllen. Legen Sie gleich los und suchen Sie sich eine Anleitung für Ihre Grundstücksart aus. Sollte diese Ihre Eigentumsverhältnisse nicht darstellen, schauen Sie sich hierfür eine weitere Anleitung an. Selbstverständlich müssen Sie die Eingaben in der Anleitung durch Ihre Daten ersetzen.
Ergänzende Hinweise zur Grundsteuerwerterklärung in Mein ELSTER (pdf, 676.4 KB)
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Pressemitteilung vom 18.06.2024 Grundsteuer-Reform: Senat begrenzt Belastung
Pressemitteilung vom 23.03.2023 Letzter Aufruf: Abgabe der Grundsteuererklärung