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Kamerale Haushalts- und Stellenpläne/ Haushaltsdurchführung

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach Art. 132a der BremLV

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird nach der derzeitigen Planung voraussichtlich Mitte des Jahres 2020 von der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. Bis dahin (haushaltslose Zeit) richtet sich die Haushaltsführung nach Art. 132a der Bremischen Landesverfassung (BremLV).

Diese Vorschrift ermächtigt den Senat, alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um gesetzlich beschlossene Einrichtungen zu erhalten bzw. rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen sowie begonnene Investitionsmaßnahmen fortzusetzen.

Der Senator für Finanzen hat zur Auslegung dieser Verfassungsregelung sowie zur Wahrung einer einheitlichen Handhabung allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.

Flyer: Gestaltungsmöglichkeiten in der haushaltslosen Zeit (pdf, 399.2 KB)

Verwaltungsvorschriften zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung der FHB (Land und Stadtgemeinde) 2020 auf der Grundlage der Ermächtigung nach Art. 132a der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen (LV)

Kamerale Haushalts- und Stellenpläne

Das Bundesland Bremen stellt entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben, der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung vor Beginn eines Rechnungsjahres einen Haushalts- und Stellenplan auf.

Der Haushaltsplan wird für ein oder zwei Jahre - nach Jahren getrennt - aufgestellt. Er dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen voraussichtlich notwendig ist und ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

Der Stellenplan stellt die Ausdifferenzierung der Beschäftigungszielzahlen und der refinanzierten Beschäftigung nach Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen dar. Die kameral abgebildeten Kontingente werden aus dem Produktgruppenstellenplan abgeleitet.

Haushaltsportrait, aktuelle Produktgruppen- und kamerale Haushaltspläne

Haushaltsdurchführung

Zur effizienteren und effektiveren Aufgabenwahrnehmung wurden in den jährlichen Haushaltsgesetzen eine Reihe von Flexibilisierungsregelungen getroffen. Damit soll auch im Vollzug der Haushalte die Einhaltung der Kriterien für einen verfassungskonformen Haushalt gewährleistet werden. Die wesentlichen Regelungen lassen sich kurzgefasst wie folgt darstellen:

  • Zusammenführung von Fach-, Personal- und Finanzverantwortung ("Produktgruppenverantwortung"),
  • Weitestgehende Regelungen zur Deckungsfähigkeit,
  • Delegation der Befugnis zur Entscheidung über die Einstellung und Versetzung von Beamten und Richtern über 45 Jahre bzw. von Hochschullehrern über 55 Jahre auf die Produktplanverantwortlichen,
  • Delegation von Befugnissen zur unterjährigen Einrichtung von Stellen innerhalb festgelegter Wertgrenzen und bei produktgruppeninternem Ausgleich im Stellenvolumen oder Stellenindex,
  • Delegation von Befugnissen zu unterjährigen Umbewilligung von Budgets innerhalb fest definierter Wertgrenzen, mit der Einschränkung, das eine Umbewilligung durch die dezentral Verantwortlichen bei den konsumtiven Ausgaben zu Lasten von Investitionen nicht zulässig sind,
  • 95%-ige Planungssicherheit der beschlossenen konsumtiven und investiven Budgets bei Sperrung von 5 % der Beihilfeanschläge zur Sicherstellung etwaiger Effekte aus der Übertragung der Gesundheitsreform auf die Beihilfe,
  • Übertragbarkeit der konsumtiven Ausgaben,
  • Rücklagenbildung bei Mehreinnahmen und Personalminderausgaben,
  • Rücklage für Versorgungs-Vorsorge aus verringerten Aufwendungen bei der Verbeamtung von angestellten Beschäftigten und aus Versorgungszuschlägen bei refinanzierter Beschäftigung.
  • Finanzierung von investiven betriebswirtschaftlich rentablen Maßnahmen durch Inanspruchnahme besonderer Kreditermächtigungen.
  • Realisierung eines alle Einrichtungen des Landes und der Stadtgemeinde umfassenden Personalmanagements und -controllings im Datenbanksystem PuMa (Personalverwaltung und Management).

Ansprechperson für kamerale Haushalts- und Stellenpläne

Anika Brischkowski

Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

+49 421 361-30628
+49 421 496 30628
E-Mail


Ansprechperson für Haushaltsdurchführung

Cord Bluhm

Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

+49 421 361-30786
+49 421 496 30786
E-Mail