Die berufliche Fort- und Weiterbildung verbessert die Leistungen der Verwaltung und fördert die bürgernahe Aufgabenerfüllung. Die berufliche Fort- und Weiterbildung zielt darauf:
Die dienstliche Fortbildung wird durch vielseitige ressort- und fachübergreifende Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Senators für Finanzen bezogen auf Grundlagen-, Querschnitts-, Kommunikations- und Führungsqualifikationen durch ausbildungsergänzende Qualifizierung (Einführungsfortbildung) und zur Erhaltung und Erweiterung der für die Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen (Anpassungs- bzw. Förderungsfortbildung) gefördert und unterstützt, soweit sie nicht einzelnen Behörden obliegt oder bei anderen Einrichtungen angeboten wird.