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Instrumente für das Thema Inklusion

Inklusionsvereinbarung

Das Instrument der Inklusionsvereinbarung soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben dadurch stärker unterstützen, dass die betriebliche Inklusionsarbeit über Zielvereinbarungen gesteuert wird. Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Beschäftigungssituation spürbar zu verbessern.

Handlungshilfe zur Inklusionsvereinbarung

Der Handlungshilfe orientiert sich an der Inklusionsvereinbarung und liefert Zusatzinformationen oder Hinweise zu einzelnen Kapiteln. Die Zusatzinformationen liefern Wissen, die den Kontext des jeweiligen Abschnitts besser erschließen lassen. Die Hinweise sind häufiger rechtlicher Natur oder machen auf wichtige verbindliche Aspekte bezogen auf den jeweiligen Abschnitt aufmerksam.

Berichte zur Beschäftigungsstruktur

Durch die abgeschlossene Inklusionsvereinbarung besteht die Pflicht des Arbeitgebers, jährlich einen Bericht über die Beschäftigungssituation und Beschäftigtenstruktur von Menschen mit Schwerbehinderung im bremischen öffentlichen Dienst zu erstellen. Der Bericht dient zur Transparenz über die Umsetzung von Inklusion.

Bericht - Kompakt 2024 HIER--> (pdf, 3.4 MB)

Eine Übersicht über bereits veröffentlichte Berichte finden Sie HIER

Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen

Eine weitere Dienstleistung, die die Freie Hansestadt bietet, ist die Bereitstellung von Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen. Diese finden Sie auf dem Karriereportal: Stellenausschreibungen speziell für schwerbehinderte Menschen

Ansprechpersonen

Innenhof · Grit Gilde