Der Senator für Finanzen nimmt gemäß § 181 SGB IX in Verbindung mit Ziff. 8.3 der Integrationsvereinbarung (IGV) vom 17. Dezember 2007 die Funktion der Gesamtinklusionsbeauftragten für den Arbeitgeber wahr. Zu seinen Aufgaben zählen:
Darüber hinaus bietet der Senator für Finanzen zwei spezielle Dienstleistungen für schwerbehinderte Menschen an:
Weitere Informationen finden Sie hier: