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Bereit zur Mitnutzung: Digitale Familienleistungen in Bremen

Eine Großfamilie mit zwei Kindern sitzt auf einem Sofa und alle schauen auf einen Computer oder ein Tablet

Eheschließung, Geburtsanzeige, Unterhalt: Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) digitalisiert erfolgreich Verwaltungsleistungen im Themenfeld Familie & Kind. Erfahren Sie, welche Familienleistungen Ländern und Kommunen zur Mitnutzung bereit stehen und wo Bürger:innen bereits online Anträge stellen können.

Gerade in turbulenten Lebenslagen, wie bei der Geburt des ersten Kindes oder während einer Trennung, bleibt wenig Zeit für Verwaltungsangelegenheiten. Dank der digitalen Familienleistungen aus dem Bremer Themenfeld Familie & Kind können Bürger:innen nun bequem online Anträge stellen. Doch auch für Behörden bieten die Dienste Vorteile.

Bürger:innen finden sich in strukturierten Eingabemasken und mit automatischen Hilfestellungen schnell innerhalb der Onlinedienste zurecht. Für die Verwaltung bedeutet das eine direkte Zeitersparnis in der Bearbeitung der Anträge: So werden nicht nur Tippfehler von Antragstellenden automatisch im Formular korrigiert, sondern auch das Entziffern unleserlicher Handschriften entfällt.

Während Bürger:innen die für die Antragstellung benötigten Nachweise direkt hochladen können, verlieren Mitarbeitende in Behörden keine Zeit mehr durch das Einscannen und Digitalisieren von Unterlagen und Anlagen.

Kontaktadressen, umfangreiche FAQs, Hinweise zu den Voraussetzungen und zur Dauer der Bearbeitung geben Antragstellenden außerdem alle notwendigen Zusatzinformationen. Dadurch entfallen viele Nachfragen bei den zuständigen Behörden. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Wichtig: Alle Onlinedienste stehen den Bremer Bürger:innen und Bürgern über das Serviceportal Bremen zur Verfügung. Die Onlinedienste sind über das Suchfeld der Startseite aufrufbar.
Einen Überblick der smarten Onlinedienste der Freien Hansestadt Bremen (FHB) finden Sie hier:

Auszug aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)

Unverheiratete Frauen, die ein Kind bekommen, verfügen nach deutschem Recht automatisch über das alleinige Sorgerecht. Für Behörden oder öffentliche Institutionen ist es wichtig, sich abzusichern, dass die Mutter allein die wichtigen Entscheidungen treffen darf. Den hierfür benötigten Auszug aus dem Sorgeregister können Bremer Mütter nun bei ihrem zuständigen Geburtsjugendamt digital anfragen.
Onlineantrag: Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister

Beistandschaft

Mithilfe einer Beistandschaft kann eine Vaterschaft festgestellt werden. Außerdem können Betroffene Unterhaltsansprüche geltend machen. Mit dem Schnell-Check können Bürger:innen im Onlinedienst feststellen, ob das kostenlose Hilfsangebot der Jugendämter das richtige Angebot für sie ist und über den Onlineantrag ein Beratungsgespräch vereinbaren.
Onlineantrag: Beistandschaft online

Ehe: Voranmeldung der Eheschließung

Bevor die zukünftigen Eheleute sich das Ja-Wort geben können, ist eine Voranmeldung der Eheschließung notwendig. Zur Voranmeldung wählt das Paar einen Wunschtermin aus und reicht alle benötigten Dokumente, beispielsweise die Identitätsnachweise, ein. Mithilfe des Onlinedienstes „Voranmeldung Eheschließung“ geht das für heiratswillige Bremer:innen nun digital. Der Antrag Voranmeldung der Eheschließung wurde bereits vor Projektstart in Bremen konzipiert und genutzt und diente damit als Grundlage für den EfA-Antrag.
Onlineantrag: Online-Voranmeldung Eheschließung

ELFE

Mit wenigen Klicks direkt drei Familienleistungen beantragen – das können Eltern mit dem Kombiantrag ELFE (Einfach Leistungen für Eltern). Mit dem Onlinedienst beantragen frischgebackene Bremer Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes sowie Kinder- und Elterngeld jetzt papierlos und digital.
Onlineantrag: ELFE – Einfach Leistungen für Familien

Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen

Nach einer Geburt übernimmt häufig die Geburtseinrichtung die Anzeige des Kindes beim Standesamt. Mit dem Onlinedienst funktioniert diese Formalität in Sekundenschnelle. Hebammen oder Mitarbeitenden des Krankenhauses können die Anzeige digital vornehmen. Die notwendigen Daten tauscht das zuständige Standesamt danach direkt mit der Geburtseinrichtung aus.
Onlineantrag: Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen

Unterhaltsvorschuss Online

Kinder von Alleinerziehenden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Neben Elterngeld ist der Antrag für Unterhaltsvorschuss Online der am meisten nachgefragte Onlinedienst.
Onlineantrag: Unterhaltsvorschuss

Vaterschafts- und Mutterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (VMS)

Die Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft bildet die Grundlage zur Sorgeerklärung und schafft für Eltern und ihren Nachwuchs eine rechtliche Absicherung. Mit dem Onlinedienst können Teile der Anerkennung digital erledigt werden.
Onlineantrag: Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung

Kontakt

Die vorgestellten Dienste wurden alle nach dem Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip entwickelt. An einer Mitnutzung interessierte Länder oder Kommunen melden sich gern unter: tf-fk@ozg-umsetzung.de