Das Land Bremen stellt mit dem Portal handwerk:digital - zu finden unter handwerksportal-digital.de - 27 Verwaltungsleistungen im Zusammenhang mit den Verzeichnissen der Handwerke bereit (s.a. Abbildung 1). Dazu gehören Leistungen rund um die Gründung, den Betrieb und die Beendigung eines Handwerksbetriebs. Der gesetzliche Auftrag für die Führung der Verzeichnisse, also der Handwerksrolle für die zulassungspflichtigen Handwerke, sowie den Verzeichnissen der zulassungsfreien Handwerke und der handwerksähnlichen Gewerbe, liegt gemäß Handwerksordnung §6 Abs. 1 bei den Handwerkskammern. Daher können Handwerkskammern als Mitnutzende von handwerk:digital die dort verfügbaren Antragsstrecken anbieten. Aktuell ist das Portal bereits verfügbar für Unternehmer und Unternehmerinnen, die einen Handwerksbetrieb in Bremen gründen wollen oder bereits führen. Außerdem werden bundesweit nach und nach weitere Handwerkskammern angebunden, z.B. die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade sowie die Handwerkskammer Leipzig.
Ganz im Sinne des Onlinezugangsgesetzes stehen die Nutzerinnen und Nutzer im Fokus bei der Gestaltung des Portals. handwerk:digital verfügt über eine einfach zu bedienende und klar strukturierte Oberfläche. Online-Hilfen, sowie Hinweise auf die Beratungsangebote und Kontaktdaten der zuständigen Handwerkskammer erleichtern den Zugang. Die Ergebnisse aus vorangegangenen Digitalisierungslaboren mit repräsentativen Testpersonen finden direkten Eingang in die Gestaltung und Umsetzung der Anwendung. Insbesondere für den Weg in die Selbständigkeit sollen Verwaltungskontakte effizient und aufwandsarm sein. Mit der Online-Antragstellung wird das orts- und zeitunabhängig, mobil und barrierefrei möglich.
Die den Online-Anträgen vorgeschaltete Vorhabenklärung unterstützt die Nutzenden optimal bei der Auswahl des Antrags. Erforderliche Nachweise werden im Onlinedienst benannt und können ebenfalls über das Portal bereitgestellt werden. Die zuständige Handwerkskammer wird ebenfalls automatisch ermittelt. Der ausgefüllte Antrag wird am Ende direkt elektronisch versendet (s.a. Abbildung 2). Eine Nutzung von handwerk:digital ist sowohl über den Desktop-PC als auch über das Handy oder ein Tablet möglich.
Aber auch die Handwerkskammern gewinnen bei der Einführung gemeinsam entwickelter und betriebener digitaler Verwaltungsangebote in vielerlei Hinsicht. Durch die gemeinsame fachliche Gestaltung der Lösung im Arbeitskreis von Vertretern und Vertreterinnen verschiedener Handwerkskammern aus ganz Deutschland wurde eine für alle einsetzbare Lösung erarbeitet. Dies ermöglicht auch die Erarbeitung eines standardisierten technischen Antragsdatenformats. Damit können Antragsdaten automatisiert in die sogenannten Fachverfahren eingelesen und in den Handwerkskammern weiterverarbeitet werden. Manuelle Eingaben durch die Sachbearbeiter:innen entfallen und die Eingangsdatenqualität steigt. Neben unleserlichen Einträgen verhindert die Software die Eingabe falscher Straßennamen oder unpassender Tätigkeitsbezeichnungen durch eine entsprechende Vorabprüfung. Die Antragstellenden werden beim Ausfüllen auf fehlende oder fehlerhafte Eingaben hingewiesen und können diese korrigieren.
Für handwerk:digital wurden die notwendigen datenschutzrechtlichen Prüfungen für alle Antragstrecken durchgeführt und Datenschutzkonzepte erstellt. Die Einschätzung der Vertraulichkeit der Daten sowie der möglichen Schäden eines Antrags durch Unbefugte, erfordern das Einrichten eines Nutzer- oder Unternehmenskontos. Als elektronischer Identitätsnachweis können der neue Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel oder das Elster-Unternehmenszertifikats verwendet werden. Zukünftig ist mit dem Konto auch ein Postfach verbunden, in das Bescheide rechtskonform zugestellt werden können. Zur sicheren Übermittlung der Daten werden verschlüsselte Übertragungskanäle gewählt.
Für die Entwicklung des Portals als „Einer-für-alle“-Lösung (ein Land entwickelt und betreibt für sich und alle anderen Länder) wurden zentral vom Bund bereitgestellte Mittel genutzt. Zukünftig teilen sich die Handwerkskammern die Betriebs- und Weiterentwicklungskosten, was gegenüber eigener Entwicklungen wesentlich kostengünstiger ist. Die Umsetzung der Software erfolgt durch einen auf Verwaltungsdigitalisierung spezialisierten IT-Dienstleister, den Betrieb im BSI-zertifizierten Rechenzentrum übernimmt die Dataport AöR als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung Bremens.
Sollten Sie Fragen und Anregungen zum Projekt haben oder eine Mitnutzung für Ihr Land bzw. ihre Handwerkskammer erwägen, melden Sie sich gern.