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Mehr Zeit durch digitale Familienleistungen

Themenfeld Familie & Kind der Freien Hansestadt Bremen zieht Jahresbilanz und gibt Ausblick

Eine Familie mit zwei Kindern, die auf einem Sofa sitzt und auf einen Computer schaut

Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderwunsch, Geburt: Die Freie Hansestadt Bremen (FHB) entwickelt smarte Onlinedienste, mit denen Bürger:innen Familienleistungen digital beantragen können. Die Bilanz zum Jahresende zeigt den Stand der bisherigen Umsetzung des Themenfelds Familie & Kind – und gibt Einblicke, wie Bremen erfolgreich an der sozialen Digitalisierung in Deutschland arbeitet.

Bürger:innen, die Familienleistungen beantragen, befinden sich meist in einer turbulenten Lebenslage. Bei Geburt des ersten Kindes oder während eines emotionalen Sorgerechtsstreits bleibt nicht viel Zeit für Behördengänge und zum Aktenwälzen. Die Onlinedienste der Freien Hansestadt Bremen (FHB) erleichtern eine Vielzahl von Verwaltungsangelegenheiten.

SmartGov made in Bremen

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, Verwaltungsleistungen digital bereitzustellen. Die FHB, entwickelt in diesem Kontext seit 2017 federführend Leistungen im Themenfeld Familie & Kind. Staatsrat Dr. Martin Hagen, der das Themenfeld verantwortet, zieht eine Bilanz zum Jahresende und gibt einen Ausblick auf 2023:

"Die Bremer Onlinedienste für Familienleistungen verbinden auf smarte Weise rechtliche Grundlagen und neueste Technologien. Das macht Anträge und deren Bearbeitung effizienter. Eine Vielzahl der Onlinedienste ist bis Ende 2022 online geschaltet. Und spätestens im ersten Quartal 2023 sind alle Onlinedienste des Themenfelds Familie & Kind entwickelt. Wir stellen die Dienste allen anderen Bundesländern und damit den Bürger:innen bundesweit zur Verfügung. Mit unserem „SmartGov made in Bremen“ schaffen wir so den Sockel für die soziale Digitalisierung in ganz Deutschland."


Wie gesellschaftlich relevant und bundesweit bedeutsam die Verantwortungsbereiche des Themenfelds Familie & Kind sind, zeigen folgende

Ein früher Erfolg:
Unterhaltsvorschuss Online (UVO)

Kinder von Alleinerziehenden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn das andere Elternteil den Unterhalt nicht vollständig oder gar nicht zahlt. Den Antrag können betroffene Alleinerziehende bei der jeweiligen kommunalen Unterhaltsvorschussstelle, die in der Regel beim Jugendamt angesiedelt ist, stellen.
Bereits im Frühjahr 2022 hat Bremen mit UVO einen der ersten kommunalen EfA-Dienste gelauncht. Alleinerziehende im Zuständigkeitsbereich von 16 Unterhaltsvorschussstellen in Deutschland können den Antragsprozess für Unterhaltsvorschuss komplett online durchführen. Weitere acht Unterhaltsvorschussstellen sind bereits technisch angebunden und arbeiten aktiv an der Veröffentlichung des Dienstes auf ihrer Webseite. UVO wird nun in 13 Bundesländern auf kommunaler Ebene ausgerollt. Schrittweise steht der Dienst danach auch weiteren Bürger:innen in Deutschland zur Verfügung.

Schnelle Anträge für eine relevante Leistung:
Kinderwunsch Online

Seit dem Jahr 2022 fördert das Land Bremen Kinderwunschbehandlungen mit einer Besonderheit: Nicht nur heterosexuelle Paare, sondern auch gleichgeschlechtliche und diverse Paare können in der FHB eine finanzielle Förderung erhalten.
Ob ein Paar förderfähig ist, prüft die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz aufgrund eines Bewilligungsantrages und anhand von Nachweisen. Nach der Behandlung folgt ein Auszahlungsantrag, mit dem Paare die entstandenen Kosten belegen und die Auszahlung beantragen. Beide Anträge können Bremer:innen mit dem Onlinedienst Kinderwunsch Online digital erledigen.
Die Leistung ist gefragt: Erst kürzlich stellte die FHB weitere 19.000 Euro zur Verfügung, um auch 2022 noch alle Anträge bearbeiten zu können. Mit den neuen Onlinediensten können Bürger:innen nun einfacher Anträge stellen.

Once-Only-Durchbruch:
ELFE (Einfach Leistungen für Eltern – Kombinierte Familienleistungen)

Seit März 2022 können einige Bremer:innen unter bestimmten Voraussetzungen mit ELFE ihren Elterngeldantrag stellen, Kindergeld beantragen, den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen. Bremen hat mit ELFE erstmals die Möglichkeit geschaffen, Leistungen nach dem Once-Only-Prinzip anzubieten. Mit Once-Only müssen Bürger:innen ihre Dokumente nicht mehr selbst anfordern und zu den Behörden bringen. Die zuständigen Stellen tauschen die Nachweise und Formulare stattdessen digital automatisch aus.

Erfolgreiche Länderkooperation mit Hessen:
Ehe-Online

Dass das EfA-Prinzip funktioniert, zeigen die Onlinedienste im Kontext der Eheschließung. Die FHB schloss hierfür eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land Hessen, welches die Umsetzung übernahm. Bürger:innen der hessischen Kommunen Bad Homburg und Wiesbaden können daher die Anträge für diese Verwaltungsleistungen nun erstmals digital stellen. Beispielsweise können Paare, die bereits in Deutschland geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, die Ausstellung der Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunde in Wiesbaden online beantragen. Und in Bad Homburg lässt sich die Anmeldung der Eheschließung samt Terminwahl digital durchführen.

Bremer Onlinedienste schaffen mehr Zeit für Menschen in ganz Deutschland

Insgesamt verantwortet das Themenfeld Familie & Kind 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen. Mit den neuen Familienleistungen, die schrittweise in anderen Bundesländern zur Nachnutzung bereitstehen, legt Bremen die Grundlage für eine schnelle Antragstellung und eine effiziente Bearbeitung in den Behörden. Durch Digitalisierung schafft die FHB so mehr Zeit für Menschen in ganz Deutschland.

Das Themenfeld Familie & Kind

Im Themenfeld Familie & Kind dreht sich alles um die Digitalisierung von Familienleistungen – von der Beantragung von Unterhaltsvorschuss bis zur Ausstellung der Heiratsurkunde. Insgesamt umfasst das Themenfeld, das federführend von der FHB geleitet wird, neun Umsetzungsprojekte, die 21 verschiedene OZG-Verwaltungsleistungen digitalisieren.
Auf Bundesebene wird das Themenfeld Familie & Kind durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend begleitet.
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre „Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen“ (§ 1 Absatz 1 und 2 Onlinezugangsgesetz (OZG)). Deutschlandweit sind das circa 600 zu digitalisierende Leistungen.

[H2 Das Einer-für-Alle-Prinzip]
Derzeit digitalisieren Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) landauf, landab die Verwaltung – ein Mammutvorhaben. Zentral ist im Digitalisierungsprogramm Föderal dabei das "Einer für Alle"- Prinzip – oder kurz: das „EfA-Prinzip“. Mithilfe des EfA-Prinzips digitalisiert jedes Land die Verwaltungsleistungen so, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Onlineprozess nicht nochmal selbst entwickeln müssen. Das heißt, ein digitaler Antragsprozess wird nicht 16 Mal in jedem Land und 11.000 Mal in jeder Kommune einzeln entwickelt, sondern eben nur einmal – das spart Zeit, Ressourcen und Kosten.
Der Grundgedanke hinter EfA ist, dass Länder und Kommunen sich abstimmen und die Arbeit aufteilen. Wenn zum Beispiel Land A bereits einen Antrag für Wohngeld digitalisiert hat, profitiert auch Land B davon, weil es keinen eigenen Prozess digitalisieren muss, sondern die Lösung aus Land A nachnutzen kann.