Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt von dem anderen Elternteil beziehen, haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss (UV). Die Leistung sichert somit die finanzielle Lebensgrundlage von Kindern und wird mit circa 200.000 Neuanträgen pro Jahr und derzeit circa 800.000 Leistungsberechtigten besonders häufig nachgefragt.
Die Leistung Unterhaltsvorschuss ist deutschlandweit eine der ersten OZG-Leistungen, die nach dem „Einer für Alle“ – kurz EfA-Prinzip – funktioniert. Konkret bedeutet das: Seit Frühjahr 2022 können Alleinerziehende in neun Kommunen den oft umständlichen papierintensiven Antragsprozess schnell, digital und komplett online bei ihrer jeweiligen kommunalen Unterhaltsvorschussstelle stellen. Hierfür beantworten die Nutzenden einen kurzen Fragebogen - den Kurzcheck zur Anspruchsberechtigung, mit dem ermittelt wird, ob alle Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung vorliegen.
Das Besondere: Neben dem Erstantrag auf Unterhaltsvorschuss richtet sich UVO auch an Personen, die bereits Unterhaltsvorschuss beziehen. UVOJahr ermöglicht es den Antragstellenden, ihre jährliche Anspruchsberechtigung digital zu überprüfen. Außerdem können Informationen und Nachweise einfach, schnell und digital mithilfe der NavI-Funktion nachgereicht werden.
Neugierig geworden? Hier können Sie einen Blick auf die Testumgebung des UVO Onlinedienstes werfen.
Damit UVO – im Sinne des EfA-Prinzips – zukünftig vielen weiteren Ländern und Kommunen und damit alleinerziehenden Elternteilen zur Verfügung steht, soll der Onlinedienst nun für Vollzugsbehörden flächendeckend in 13 Bundesländern auf kommunaler Ebene ausgerollt werden. Ab 2023 soll der ausgerollte Dienst dann in den regulären Betrieb übergehen. Bisher nicht angeschlossene und interessierte Kommunen können sich per Mail an den folgenden Kontakt wenden: unterhaltsvorschuss@ozg-umsetzung.de.
Weiterführende Informationen, Klick-Videos, Release-Ankündigungen oder Informationen zu aktuellen Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite des Umsetzungsprojekts oder auf unserer Onlinedienst-Seite.
Gemeinsam mit zwei Jugendämtern und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), entwickelte die Freie Hansestadt Bremen mit dem Umsetzungsprojekt Familienförderung das Konzept für einen nutzerfreundlichen Antragsservice der Leistung Unterhaltsvorschuss.
Anschließend legten die Freie und Hansestadt Hamburg, Nordrhein-Westfalen und die Freie Hansestadt Bremen als partizipierende Länder die Implementierungsziele und die Projektstruktur fest. Der XÖV Fachstandard XFamilie wurde entwickelt. Im August begann die Entwicklung des Online-Antragservices "Unterhaltsvorschuss".