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FAQ zum Datenschutzcockpit für Bürger:innen

Eine Person hält eine Lupe über einem Tablet.

Themen in diesem FAQ:

Auf das DSC zugreifen

1) Kann ich das DSC barrierefrei nutzen?

"Das DSC erfüllt 2024 die Vorgaben zur Barrierefreiheit – gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV).

Weitere Informationen

2) Kann ich das DSC in mehreren Sprachen nutzen?

Das DSC ist zunächst in Deutsch und Englisch verfügbar.

3) Was brauche ich, um mich beim DSC anzumelden?

Um sich anzumelden, das heißt zu authentifizieren, benötigen Sie:

  • einen deutschen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN für die Online-Ausweisfunktion
  • ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • eine Software wie die kostenlose AusweisApp2 des Bundes

Weitere Informationen zum Online-Ausweis

4) Kann ich das DSC auch ohne Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion nutzen?

Nein, aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen ist das DSC ausschließlich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises nutzbar.

Weitere Informationen zum Online-Ausweis

5) Kann ich als EU-Bürger:in mit meinem Online-Ausweis auf das DSC zugreifen?

Auf das DSC können Sie derzeit nur mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises zugreifen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die Ihre Daten betreffen, an Ihre zuständigen Behörden.

6) Kann ich als Ausländer:in das DSC nutzen, wenn ich keine EU-Staatsangehörigkeit und keinen deutschen Online-Ausweis habe?

Ausländische Mitbürger:innen, die über keinen deutschen Personalausweis mit digitaler Ausweisfunktion verfügen, können das DSC leider nicht nutzen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen, die Ihre Daten betreffen, an Ihre zuständigen Behörden.

7) Benötige ich bei jeder Anmeldung meinen Online-Ausweis?

Ja, jedes Mal, wenn Sie das DSC nutzen möchten, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem Online-Ausweis authentifizieren. Das dient der Sicherheit Ihrer Daten.

8) Was bedeutet es für die Anmeldung, wenn ich meinen Personalausweis wechsele?

Wenn Sie Ihren Personalausweis wechseln, ändert sich das Dienste- und Kartenspezifische Merkmal (DKM) Ihres Online-Ausweises. Wenn Sie sich das erste Mal damit anmelden, ruft das DSC automatisch für den neuen Online-Ausweis Ihre Identifikationsnummer (IDNr) bei der Registermodernisierungsbehörde ab. Dies dauert wenige Sekunden. Danach können Sie Anfragen im DSC starten.

9) Was bedeutet es, wenn bei der Anmeldung meine Identifikationsnummer (IDNr) nicht ermittelt werden kann?

Wenn Sie sich anmelden, wird automatisch Ihre Identifikationsnummer (IDNr) bei der Registermodernisierungsbehörde ermittelt. Denn die IDNr ist Voraussetzung, dass das DSC Ihnen Datenaustausche zwischen Behörden anzeigen kann. Kann Ihre IDNr nicht ermittelt werden, können Sie sich nicht anmelden und das DSC nicht nutzen.

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut oder wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.

10) Ist eine Anmeldung mit der BundID oder dem ELSTER-Konto vorgesehen?

Eine Anmeldung mit der BundID oder dem ELSTER-Konto, mit denen Sie viele Onlinedienste von Behörden nutzen können, ist technisch noch nicht möglich. Es ist perspektivisch vorgesehen, dass Sie sich mit der BundID beim DSC anmelden können. Aktuell melden Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis an.

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Daten einsehen

11) Welche Daten sehe ich im DSC?

Sie können Protokoll- und Inhaltsdaten zu Ihrer Person einsehen, die öffentliche Stellen oder Register in den letzten zwei Jahren ausgetauscht haben. Das heißt:

  • welche Daten die Stellen ausgetauscht haben,
  • wann und zu welchem Zweck sie die Daten übermittelt haben und
  • welche Daten genutzt wurden.

Dies betrifft nur Datenaustausche, die Ihre Identifikationsnummer (IDNr) verwenden. Zukünftig können Sie sich auch Bestandsdaten, also die vorhandenen Daten zu Ihrer IDNr in den Registern anzeigen lassen.

12) Kann ich die Daten in mehreren Sprachen einsehen?

Antwort in Frage 2.

13) Was ist die Identifikationsnummer (IDNr)?

Die Identifikationsnummer (IDNr) ist ein einheitliches und behördenübergreifendes Merkmal und wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Bürger:innen vergeben. Sie sorgt dafür, dass Ihre Daten in den Registern der öffentlichen Verwaltung eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden können.
Die bestehenden rechtlichen Regelungen, wann eine Behörde auf welche Ihrer Daten zugreifen darf, werden nicht erweitert. Ist eine öffentliche Stelle vom Gesetzgeber dazu berechtigt, Daten zu einer Person mit einer anderen Behörde auszutauschen, ist dies unverändert zulässig, mit dem Unterschied, dass diese Daten zukünftig über die Identifikationsnummer eindeutig zugeordnet werden können. Dadurch wird gewährleistet, dass korrekte personenbezogene Daten zwischen den Behörden ausgetauscht werden.

14) Werden im DSC auch Datenaustausche von Behörden angezeigt, die meine Idenfikationsnummer (IDNr) nicht verwenden?

Im DSC dürfen nach aktueller Rechtsgrundlage nur Datenübermittlungen angezeigt werden, die eine Identifikationsnummer (IDNr) verwenden.

15) Sehe ich im DSC nur digitale Datenübermittlungen von Behörden?

Ja, Ihnen werden nur digitale Datenübermittlungen angezeigt, die im Rahmen von IT-gestützten Prozessen, sogenannten IT-Fachverfahren, zwischen Behörden ausgetauscht worden sind. Die klassische E-Mail gehört nicht dazu.

16) Welche Register werden an das DSC angebunden?

Als Erstes schließt sich Anfang 2024 das Nationale Waffenregister dem DSC an. Es folgen Register der Bundesagentur für Arbeit und das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes. Schrittweise sollen weitere Stellen hinzukommen, die bei Ihrer Datenübermittlung die Identifikationsnummer (IDNr) verwenden.

17) Bekomme ich über das DSC von allen Behörden Auskunft zu meinen Daten – nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Im DSC können Sie die Daten einsehen, die die angeschlossenen Register zu Ihrer Identifikationsnummer (IDNr) protokolliert haben. Das DSC schafft damit zusätzliche Transparenz, ersetzt jedoch nicht Ihre datenschutzrechtlichen Auskunftsrechte – nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu direkt an die jeweiligen Behörden.

18) Wie ruft das DSC die Daten von den Verwaltungen ab?

Wenn Sie sich mit Ihrem Online-Ausweis im DSC authentifizieren, ermittelt das DSC anhand der Merkmale aus Ihrem Personalausweis automatisch Ihre Identifikationsnummer (IDNr). Dies geschieht über den sogenannten Identitätsdatenabruf (IDA) bei der Registermodernisierungsbehörde. Dort ist Ihre persönliche IDNr mit den dazugehörigen Basisdaten hinterlegt.
Wenn Sie das DSC schon einmal verwendet haben und Sie am Ende der Nutzung zugestimmt haben, dass Ihre persönliche IDNr im DSC gespeichert wird, entfällt der Identitätsdatenabruf.

Anschließend kann das DSC Datenübermittlungen, bei denen angeschlossene Behörden Ihre IDNr verwendet haben, in mehreren Stufen abrufen. In der ersten Stufe wird bei den Behörden angefragt, ob Datenübermittlungen zu Ihrer IDNr vorliegen. Das DSC listet dann die Datenübermittlungen auf. In einer weiteren Stufe können Sie Datenübermittlungen auswählen und die Daten einsehen.
Sie sehen:

  1. von und an welche öffentliche Stelle Daten übermittelt worden sind,
  2. welche Daten dabei übermittelt worden sind,
  3. wann und zu welchem Zweck sie die Daten übermittelt haben und
  4. welche Daten genutzt wurden.

Zukünftig können Sie sich auch Bestandsdaten zu Ihrer IDNr, also die vorhandenen Daten in den Registern, anzeigen lassen.

19) Fragt das DSC bei jeder Anfrage immer alle Register ab?

Ja, das DSC fragt alle Register an, die an das DSC angeschlossen sind, ob sie Daten mit Ihrer Identifikationsnummer (IDNr) innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht haben. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, können Sie eine Vorauswahl treffen, welche Register angefragt werden.

20) Kann ich auswählen, welche Register das DSC für mich abfragt?

Das DSC fragt alle angeschlossenen Register ab. Aktuell ist es leider nicht möglich, einzelne Stellen auszuwählen. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, wird dies jedoch möglich sein.

21) Woher weiß ich, ob mir die Daten von allen Registern angezeigt werden?

Das DSC zeigt Ihnen an, welche angeschlossenen Register auf Ihre Anfrage geantwortet haben und welche nicht. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten sind die Verwaltungen zuständig.

22) Kann ich Daten, die ich im DSC abgerufen habe, exportieren?

Ja, im DSC haben Sie die Möglichkeit, angezeigte Daten als PDF-Datei zu exportieren und das PDF zu speichern.

23) Gibt es eine Suchfunktion, um die angezeigten Daten zu durchsuchen?

Aktuell gibt es noch keine Suchfunktion.

24) Was können Personen im DSC sehen, die bestimmte Daten nicht einsehen dürfen – das heißt, mit einer Auskunftssperre belegt sind?

Wenn Nutzende Daten abfragen, die sie aufgrund einer Auskunftssperre nicht einsehen dürfen, erhalten sie eine neutrale Information dazu. Diese lässt nicht auf den Grund schließen, warum sie die Daten nicht sehen können.
Die jeweiligen Register sind dafür zuständig, dass Personen nur erlaubte Daten erhalten.

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Datenschutz und Ihre Rechte

25) Wie schützt das DSC meine Daten?

Das DSC speichert nur Ihre Identifikationsnummer (IDNr). Dazu müssen Sie vorher eingewilligt haben. Das DSC und seine Vorgänge, die Daten verarbeiten, basieren auf Artikel 2 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG).
Zum Gesetz

26) Ersetzt das DSC, dass ich Auskunft zu meinen Daten verlangen kann – nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Nein, das DSC schafft Ihnen zusätzliche Transparenz. Sie können darüber hinaus bei Behörden Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind oder verarbeitet werden.

27) Kann ich Auskunft darüber verlangen, welche Daten über mich im DSC gespeichert sind und verarbeitet werden – nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Sie können jederzeit Auskunft über die Daten, die über Sie im DSC gespeichert werden, verlangen und diese löschen lassen. Die jeweiligen Register speichern Ihre Datenabrufe. Dort können Sie diese Daten anfragen und löschen lassen.

28) Wie kann ich personenbezogene Daten, die ich im DSC sehe, korrigieren lassen – nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Um Daten zu Ihrer Person korrigieren zu lassen, kontaktieren Sie bitte die Behörde, die für die Daten verantwortlich ist. Sie haben nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Recht, personenbezogene Daten berichtigen zu lassen.

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Barrierefreiheit

29) Ist das DSC barrierefrei?

Antwort in Frage 1.

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Verantwortliche Stellen

30) Wer betreibt das DSC?

Das bundesweite DSC wird von der Freien Hansestadt Bremen, genauer dem Senator für Finanzen – im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Registermodernisierungsbehörde – entwickelt und betrieben.
Der Betrieb läuft in einem Rechenzentrum, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Der technische Betreiber ist dabei Dataport.

31) Wer ist verantwortlich für die Daten im DSC?

Die Freie Hansestadt Bremen ist als Betreiber dafür verantwortlich, dass Sie Ihre Daten aus Verwaltungsregistern vollständig und unverfälscht einsehen können. Die Behörde, welche die Daten bereitstellt, ist dafür zuständig, dass Ihre Daten korrekt sind.

32) Wen kann ich kontaktieren, wenn ich personenbezogene Daten aus dem DSC korrigieren lassen möchte?

Antwort in Frage 28.

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Bürger:innenkommunikation

33) Gibt es zum DSC bereits aktive Kommunikation zu Bürger:innen?

Derzeit gibt es keine aktive Kommunikation zu Bürger:innen über das DSC. Dies ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant, jedoch frühestens nach den Testphasen.

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