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Facility

Alle von Immobilien Bremen (Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen) betreuten Reinigungsobjekte unterliegen der Reinigungsrichtlinie der Freien Hansestadt Bremen. Hier sind sowohl grundsätzliche Regelungen zum Reklamations- und Qualitätsmanagement erfasst wie auch ein mögliches Clearingstellenverfahren beschrieben und Aufgaben und Pflichten seitens Immobilien Bremen und dem Gebäudenutzer.
Im Anhang sind die Leistungsumfänge für Grund- und weiterführende Schulen sowie Verwaltungsgebäude je nach Raumgruppe aufgelistet.

Reinigungsrichtlinie der Freien Hansestadt Bremen 2011

Kontrakt
Der Kontrakt zur Sicherung der Eigenreinigung vom 20.12.2011 dient als Grundlage für die getroffenen Vereinbarungen für Reinigungsleistungen durch Eigenreinigungskräfte.

Kontrakt zur Sicherung der Eigenreinigung