Sie sind hier:
  • Einkommensteuererklärung abgeben

Übersicht zur Abgabe von Einkommensteuererklärungen

Bei der Vielzahl an vorhandenen Steuerarten, ist es gar nicht so leicht den besten Weg für die Abgabe der dazugehörigen Steuererklärung zu finden. Da sich mehr als 90% der dazu gestellten Fragen auf die Einkommensteuer- und Feststellungserklärungen beziehen, wollen wir dies nachfolgend näher erläutern:

Sie dürfen, bei Einhaltung der Voraussetzungen des § 46 Absatz 4 i.V. m Absatz 8 Einkommensteuergesetz (EStG), Ihre Steuererklärung noch in Papierform abgeben.

Um Ihnen eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen, empfehlen wir Ihnen dennoch, Ihre Erklärung über das Elster-Portal abzugeben. Dies spart einen Arbeitsschritt im Finanzamt, denn dort werden bremenweit seit einigen Jahren alle eingehenden Papiererklärungen eingescannt und somit elektronisch den Bearbeiterinnen und Bearbeitern zur Verfügung gestellt.

Sie sind zur elektronischen Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Dies gilt auch für mit einzureichende Bilanzen oder die Gewinnermittlung nach Einnahme- Überschussrechnung (Anlage EÜR).
Sie können dies mit Ihrem Zertifikat einfach über den nachfolgenden Link erledigen, oder sich zunächst registrieren.

Elster-Portal

Auch für die Abgabe von Feststellungserklärungen gilt bereits seit 2011 eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Erklärung.
Aus diesem Grund sind die Vordrucke in den Formularsystemen des Bundes und der Länder für aktuelle Zeiträume auch nicht mehr als Download verfügbar.

Registrieren Sie sich, sofern noch nicht geschehen, im Elster-Portal.