Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder hatten verschiedene steuerliche Erleichterungen beschlossen, um die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen zu entlasten. Ziel war es, die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren.
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zur DienstleistungInformationsschreiben "Ende der zinsfreien Stundungsmöglichkeiten nach den BMF-Schreiben vom 19.03.2020 und 18.03.2021"
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