Wer in sämtlichen bremischen Gewässern angeln/fischen möchte, benötigt einen Fischereischein.
Der Fischereischein berechtigt zum Fischen
Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.
Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim
Landesfischereiverband,
Grambker Heerstr. 141,
28719 Bremen,
Tel.: (0421) 6 44 99 94,
Fax (0421) 6 94 02 24
abgelegt werden.
Das Bürgeramt erkennt Fischerei-Prüfungszeugnisse, die bei anerkannten Landesfischereiverbänden anderer Bundesländer erworben wurden, an.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.
Der Fischereischein ist unbefristet gültig.
sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen
64,00 EUR Erstausstellung Fischereischein
20,00 EUR Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)
Aktualisiert am 20.02.2018