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Fischereischein beantragen

Wer in sämtlichen bremischen Gewässern angeln/fischen möchte, benötigt einen Fischereischein.

Der Fischereischein berechtigt zum Fischen

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze, der Kleinen Weser, der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke sowie dem tideabhängigen Teil der Geeste (ausgenommen Naturschutz- und Fischschongebiete)
  • ferner zum Fischen in allen anderen Gewässern in Bremen und in anderen Bundesländern in Verbindung mit einem Fischereierlaubnisschein des Gewässereigentümers bzw. Gewässerpächters (gilt nicht für Fischereischeine, die über die Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG erworben wurden)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Bremen
  • Mindestalter 14 Jahre
  • keine Vorstrafen wegen gröblicher oder wiederholter Verstöße gegen die Vorschriften des Tierschutz- oder Fischereirechts
  • Fischereiprüfung oder Erfüllen der Tatbestandsmerkmale der Übergangsregelung des § 42 Abs. 3 BremFiG

Wichtig: Dies ist eine Dienstleistung in kommunaler Zuständigkeit. Sie können daher nur eine Dienststelle aufsuchen, die sich an Ihrem Wohnort befindet.

Weitere Hinweise

Die Fischereiprüfung kann im Lande Bremen beim

Landesfischereiverband,
Grambker Heerstr. 141,
28719 Bremen,
Tel.: (0421) 6 44 99 94,
Fax (0421) 6 94 02 24

abgelegt werden.

Das Bürgeramt erkennt Fischerei-Prüfungszeugnisse, die bei anerkannten Landesfischereiverbänden anderer Bundesländer erworben wurden, an.

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Fischereischein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung

sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

64,00 EUR Erstausstellung Fischereischein
20,00 EUR Ersatz-Fischereischein (Zweitausfertigung)