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Aktuelles aus dem Umsetzungsprojekt Eheschließung

Ein Hochzeitspaar, das ein Dokument unterschreibt

Digital rund um die Ehe!

Im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) haben die Länder Hessen und Bremen die Antragsverfahren zur Anmeldung und Voranmeldung der Eheschließung, zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses, zur Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe sowie zur Beantragung von Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden digitalisiert.

Durch XPersonenstandsnachrichten ist auch die automatisierte Übernahme der Daten und die reibungslose Weiterverarbeitung im Fachverfahren (AutiSta) der Standesämter gesichert.

Erfolgreich pilotiert wurden die Verfahren in Bad Homburg v. d. Höhe und in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Sie stehen jetzt für alle Bundesländer zum Einsatz bereit.

Die Onlinedienste rund um die Ehe im Überblick

Vor der Eheschließung: Mit den Diensten zur Voranmeldung oder Anmeldung der Eheschließung übermitteln die Eheschließenden dem Standesamt, das für die Prüfung und Feststellung der Ehefähigkeit für die Eheschließenden zuständig ist, die dafür erforderlichen Daten. Terminwünsche können digital abgestimmt werden.

Nach der Eheschließung: Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, die nach der Eheschließung benötigt werden, können online angefordert werden.

Vor der Eheschließung im Ausland: Für die Eheschließung im Ausland benötigen deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt vom Standesamt des Wohnsitzes. Es kann online beantragt werden.

Nach der Eheschließung im Ausland: Die Nachbeurkundung von Eheschließungen im Ausland können online beantragt werden.

Für alle Leistungen können die Bezahlvorgänge digital abgewickelt werden.

Die Vorteile für das Standesamt

Die Onlinedienste reduzieren den Zeitaufwand im Standesamt bei der Vorbereitung von Beurkundungen und erleichtern deren Bearbeitung. Standardisierte Schnittstellen nach XPersonenstand ermöglichen die medienbruchfreie Übernahme der Daten und damit die direkte Bearbeitung der Vorgänge im Fachverfahren des Standesamts.

Die einheitliche Weiterentwicklung, Pflege und Organisation, sowie der an einer Stelle gebündelte Betrieb der Dienste gewährleisten den mitnutzenden Ländern nicht nur die Berücksichtigung der einschlägigen nationalen und europäischen (EU) Vorschriften, sondern auch eine hohe Verlässlichkeit und Qualität der Anwendungen.

Die Vorteile für die Bürgerin, den Bürger

Die Onlinedienste erleichtern den Bürgerinnen und Bürgern die Antragsstellung durch Erläuterungen und Prüfungen bei der Dateneingabe mit elektronischer Authentifizierung. Datenschutz- und IT-Sicherheitskonzepte liegen vor.

Für die Zahlung von Gebühren stehen ePayBL, ePay21 und PMPayment zur Verfügung, sowie Bankeinzug oder Paypal.

Einblick in die Testumgebung

Sie können die Anmeldung zur Eheschließung selbst testen.

Ihre Kommune hat Interesse an der Nutzung der Online-Dienste?

Ihre Kommune wendet sich entweder an das zentrale Umsetzungsprojekt (up-eheschliessung@ozg-umsetzung.de), an die fachlich zuständige Stelle Ihrer Landesverwaltung oder die für Ihr Land zuständige OZG-Koordinationsstelle, damit sie an das Registrierungs- & Konfigurationstool des den Dienst betreibenden IT-Dienstleister angebunden werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des OZG-Themenfelds Familie & Kind: Eheschließung - Der Senator für Finanzen (bremen.de)