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Banner DMEA-Messe: Wir sind dabei! 25.-27. April 2023, Hall 2.2, Stand C-113

Am 25. bis zum 27. April 2023 werden wir den Onlinedienst Digitale Geburtsanzeige durch Einrichtungen auf der DMEA – Europas führendes Event für Digital Health – präsentieren. Sie finden dort alle Facetten des digitalen Gesundheitswesens gebündelt an einem Ort.

Im Programm des Events sind viele spannende Vorträge von Expertinnen und Experten aber auch eine Rede von Prof. Dr. Karl Lauterbach geplant. Neben dem Besuch des Programms, freuen wir uns, wenn Sie bei uns vorbeikommen: Halle 2.2, Stand C-113.

Alle Dienste sind als MVP Online und werden bereits durch eine Pilotkommune in Bremen genutzt

Ein Kleinkind wird von einer Frau am Strand geführt

Mitte Dezember sind mit den Online-Diensten „Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung“ sowie „schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung)“ auch die letzten Dienste von UP-Geburt online gegangen. Die "Digitale Geburtsanzeige für Geburtskliniken" ging bereits im November zusammen mit dem Bremer St. Joseph-Stift Krankenhaus online.

Wieso laufen die Arbeiten an den Diensten dann auf Hochtouren weiter?

Die Dienste sind zwar Meilensteinkonform online gegangen, jeder nur in Form eines MVPs. MVP steht dabei für Minimum Viable Product – ein Produkt, welches nur einen absoluten Minimalumfang beinhaltet. Ziel dabei ist es, so schnell wie möglich Nutzerfeedback zu erhalten und das Produkt (in diesem Fall unsere Onlinedienste) anhand dessen Weiterzuentwickeln.
Gerade sind wir dabei, dieses Nutzerfeedback bis Ende Q1 2023 einzuarbeiten. Danach sind unsere Dienste auch endlich nachnutzbar.

Fragen und Antworten: Nachnutzung der Onlinedienste von UP-Geburt

Welches Nachnutzungsmodell wird angewendet?

Grundsätzlich werden alle Leistungen und Onlinedienste als so genannte EfA-Leistungen konzipiert, das heißt, dass ein Bundesland die Leistungen umsetzt und andere diese nachnutzen können. Dies ist auch für unsere Leistungen unseres Umsetzungsprojektes der Fall. Es existiert kein "typischer" Weg der Nachnutzung, da der Prozess von einigen Faktoren abhängt. Jedoch können wir festhalten, dass eine Nachnutzung in Abstimmung mit Ihnen, also der Kommune UND ihrem Bundesland erfolgen muss. Die danach folgenden Schritte richten sich nach den individuellen Begebenheiten der Kommune, des Bundeslandes und dem technischen Dienstleister Dataport. Wenn Sie Interesse an einer Nachnutzung haben, bitten wir Sie Kontakt zu uns aufzunehmen, um zügig zu klären, welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind.

Gibt es Fristen zur Anmeldung einer Nachnutzung?

Für die Anmeldung der Nachnutzung ist keine konkrete Frist vorgegeben. Für die Planung zur Bereitstellung der finanziellen Mittel in den jeweiligen Bundesländern ist eine frühzeitige Anmeldung in Form der Unterzeichnung des Letter of Intents (LoI) gewünscht. Der Letter of Intent wird von den jeweils zuständigen OZG-Koordinatoren der Leistungen der Bundesländer unterschrieben. Bei Interesse kann sich über die E-Mail-Verteiler der UP-Teams gemeldet werden.

Wie hoch sind die Kosten der Nachnutzung?

Mittlerweile stehen auch die Kosten zur Nachnutzung unserer Online-Dienste fest. Die Gesamtkosten belaufen sich auf

  • Geburtsanzeige – 360.000 € + variabler Kostenanteil für digitale Signatur der Geburtsanzeigen
  • Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung & Sorgeerklärung – 700.000 €
  • Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister – 240.000 €

In diesen Positionen sind sowohl Betriebs- als auch Weiterentwicklungskosten der Onlinedienste inkludiert.
Generell gilt: Je mehr Länder unsere Dienste nachnutzen, desto mehr kann man die genannten Kosten auch auf alle aufteilen. Der Endpreis wird somit günstiger.

Ankündigung digitale Geburtsanzeige: Einfachere Nutzung mittels Daten-Export aus dem KIS

Aktuell arbeitet das Entwickler-Team an Funktionen, um die Automatisierung des Datentransfers zu ermöglichen. Der Daten-Export aus dem Krankenhausinformationssystem (KIS) kann demnächst in den Online Dienst "Digitale Geburtsanzeige für Geburtskliniken" importiert werden. Ziel ist es eine direkte Schnittstelle zum KIS zu schaffen und Nutzer:innen des Onlinedienstes mit einem Klick den Datentransfer zu ermöglichen.

Pilotierung digitale Geburtsanzeige: Anbindungsleitfaden für die Nachnutzung

Für die Anbindung des Onlinedienstes „Digitale Geburtsanzeige für Geburtsklinken“ wird ein Leitfaden erarbeitet. Um ein optimales Vorgehen festzulegen, soll der Anbindungsleitfaden in Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus/Geburtshaus und dem zuständigen Standesamt erprobt werden. Dafür suchen wir Interessierte an einer Anbindung des Onlinedienstes. Zu beachten ist, dass es nur mit zusammengehörendem Standesamt und Krankenhaus/Geburtshaus möglich ist.

Gerne kann hierzu Kontakt aufgenommen werden: up-geburt@ozg-umsetzung.de

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Team von UP-Geburt