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FAQ zum Datenschutzcockpit für öffentliche Stellen - Seite 1

Eine Person hält eine Lupe über einem Tablet

Themen in diesem FAQ:

Register anschließen – Verfahren und Voraussetzungen

1) Warum gibt es das DSC als neue Plattform?

Im Sinne der Transparenz ist das DSC eine browserbasierte Anwendung, die für Bürger:innen einfach und unkompliziert über das Internet erreichbar ist. Die Einführung eines DSC ist gesetzlich im Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) festgeschrieben. Sie basiert auf der Datenstrategie der Bundesregierung und bietet Bürger:innen weitere Transparenz zu ihren Daten.

2) Muss jede Behörde Informationen dazu speichern, wann es welche Daten mit wem ausgetauscht hat, und eine Schnittstelle für das DSC bereitstellen?

Registerführende Stellen sind dazu verpflichtet, Protokolldaten darüber, welche Daten sie mit der Identifikationsnummer (IDNr) ausgetauscht haben, zwei Jahre aufzubewahren. Sie müssen zudem eine entsprechende Schnittstelle für das DSC bereitstellen. Dies legt das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Paragraf 9, Artikel 1 fest.

3) Wird es Behörden geben, die Verwaltungsleistungen anbieten, aber nicht am DSC teilnehmen?

Alle registerführende Stellen, die bei Datenübermittlungen die Identifikationsnummer (IDNr) als Erkennungsmerkmal einsetzen, müssen ihre Übermittlungen im DSC transparent machen. Dies ist perspektivisch auch für Bestandsdaten, also vorhandene Daten zur IDNr, vorgesehen.

4) Wie erhalten Register den Auftrag, sich an das DSC anzuschließen?

Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihre Daten im DSC bereitzustellen. Technische Informationen, um Register an das DSC anzubinden, werden im Laufe des Jahres 2024 für Sie bereitgestellt. Wann Ihr Register angeschlossen wird, stimmen Sie dabei eng mit dem Projekt zum Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) und der Steuerung der Registermodernisierung ab.

5) Werden die Register nacheinander flächendeckend angebunden?

Das DSC ist an das Projekt zum Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) gekoppelt. Wann welches Register angeschlossen wird, stimmen die Register daher mit dem IDA-Verfahren und der Steuerung der Registermodernisierung ab.

6) Welches Register wird als erstes Pilotregister angeschlossen?

Das Nationale Waffenregister (NWR) ist als Pilotregister vom Bundesverwaltungsamt (BVA) ausgewählt.

7) Was muss unser System für das DSC leisten können?

Ihr System muss jederzeit verfügbar sein und synchron, das heißt sofort, auf eine Anfrage reagieren. Es muss in weniger als 500 Millisekunden Informationen bereitstellen.

8) Müssen angeschlossene Register eine hohe Verfügbarkeit haben – das heißt, möglichst reibungslos laufen?

Ja, Register, die an das Datenschutzcockpit angeschlossen sind, müssen prinzipiell eine hohe Verfügbarkeit haben und sollten innerhalb von 500 Millisekunden angefragte Daten liefern. Für die technische Lösung hierzu sind die Register verantwortlich.

9) Welche Anforderungen stellt das DSC an die Antwortzeit des Registers?

Register sollten synchron, das heißt sofort, auf eine Anfrage reagieren und in weniger als 500 Millisekunden Informationen bereitstellen.

10) Können wir unser Register unabhängig vom Nationalen Once-Only-Technical System (NOOTS) an das DSC anschließen?

Ja, Sie können Ihr Register unabhängig vom NOOTS an das DSC anschließen. Das DSC-Projekt ist aber im regelmäßigen Austausch mit dem NOOTS-Projekt, um doppelte Aufwände für Register zu vermeiden, die sich an das DSC anschließen.

11) Können wir ein Spiegelregister an das DSC anschließen?

Sie müssen Ihre Daten schnell und sicher im DSC bereitstellen können. Für das DSC muss Ihr Register Daten in weniger als 500 Millisekunden liefern und eine abgesicherte Datenübermittlung bieten. Zudem müssten die registerführenden Stellen sicherstellen, dass die Daten aktuell sind und Sie die Anforderungen zum Datenschutz erfüllen.

12) Wie soll die hohe Erreichbarkeit der dezentralen Register sichergestellt werden?

Diese Frage kann das DSC alleine nicht beantworten. Die registerführenden Stellen sind im Rahmen der Registermodernisierung verantwortlich, die hohe Erreichbarkeit ihres Systems und die technische Realisierung der DSC-Anbindung sicherzustellen.

13) Müssen die Register Datenabrufe protokollieren können?

Die Datenbanksysteme des jeweiligen Registers müssen Datenabrufe der Nutzenden protokollieren können, um die Anforderungen aus dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) zu erfüllen. Gegebenenfalls muss Ihre Verwaltung eine Protokollierung einrichten.

14) Wird das DSC in Online-Anträge integriert?

Es ist derzeit nicht geplant, das DSC in Online-Anträge von Behörden, die Leistungen für Bürger:innen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) anbieten, zu integrieren.

15) Wird es eine Schnittstelle zu anderen Onlinediensten von Behörden geben?

Es wird keinen direkte Verbindung zwischen den Onlinediensten von Behörden, die Leistungen für Bürger:innen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) anbieten, und dem DSC geben.
Daten, welche die Behörden für die Leistungen der Onlinedienste austauschen, müssen Sie jedoch protokollieren. Diese Protokolldaten können Nutzende im DSC einsehen.

16) Wird es für das DSC auch ein Integrationssystem zum Testen geben?

Es werden bis voraussichtlich Mitte 2024 zunächst zwei Testwerkzeuge für anzubindende Register bereitgestellt.
Dazu zählt der „DSC-Viewer”: ein Tool, mit dem Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie das DSC Ihre XML-basierten Nachrichten aus dem Register anzeigt. Das Tool soll also Ihre Statusdaten, Protokolldaten und Inhaltsdaten wie im DSC darstellen.
Darüber hinaus gibt es einen „DSC-Simulator”: eine Applikation, mit der Sie die Verbindung zum DSC sowie die Verschlüsselung von Anfragen testen können. Die Anwendung wird dabei lokal bei Ihrem Registern gestartet, anschließend können Sie für Statusdaten, Protokolldaten und Inhaltsdaten die Kommunikation mit dem DSC simulieren.

17) Wann empfehlen sich Performance-Tests zum Registersystem?

Die Leistung Ihres Systems testen Sie am besten, wenn Ihr Register an das DSC angebunden wird oder nachdem es angeschlossen wurde.

18) Müssen wir beim DSC-Anschluss eine Verwaltungsvereinbarung abschließen?

Eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung müssen Sie nach derzeitigem Stand nicht abschließen.

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Daten anzeigen – Inhalte, Form und Verfahren

19) Welche Daten sehen Nutzende im DSC?

Nutzende können Protokoll- und Inhaltsdaten zu ihrer Person einsehen, die öffentliche Stellen oder Register in den letzten zwei Jahren ausgetauscht haben. Das heißt:

  • von wem an wen sind Daten übermittelt worden,
  • welche Daten die Stellen ausgetauscht haben,
  • wann und zu welchem Zweck sie die Daten übermittelt haben und
  • welche Daten genutzt wurden.

Dies betrifft Datenaustausche, die die Identifikationsnummer (IDNr) verwenden. Zukünftig können Nutzende sich auch Bestandsdaten, also die vorhandenen Daten zu ihrer IDNr, in den Registern anzeigen lassen.

20) Müssen Bürger:innen alle Datenübermittlungen mit der Identifikationsnummer (IDNr) im DSC einsehen können?

Im DSC sind alle Datenübermittlungen unter Verwendung der IDNr anzuzeigen, sofern es sich um Datenübermittlungen von Registern gemäß der Anlage zu Paragraf 1 des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) handelt.

21) Wie lange müssen Nutzende Datenübermittlungen einsehen können?

Nutzende müssen Datenübermittlungen, die ihre Identifikationsnummer (IDNr) verwenden, zwei Jahre einsehen können. Registerführende Stellen sind verpflichtet, die Protokolldaten für diese Zeit aufzubewahren. Danach müssen sie die Daten löschen, wenn kein anderer rechtlicher Grund vorliegt, die Daten länger aufzubewahren.
Dies legt das Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) in Paragraf 9, Artikel 1 fest.

22) Müssen wir bereits protokollieren, wenn wir das Register mit einer Identifikationsnummer (IDNr) befüllen?

Aktuell (Informationsstand: 11/2023) brauchen Sie die Erstbefüllung nicht protokollieren. Eine aktuelle und detaillierte Auskunft dazu erhalten Sie bei den zuständigen Stellen im Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) oder des Projektes Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA).

23) Sind im DSC nur digitale Datenübermittlungen einsehbar?

Ja, im DSC werden nur digitale Datenübermittlungen angezeigt, die bei IT-gestützten Prozessen, also den sogenannten IT-Fachverfahren, zwischen Behörden ausgetauscht worden sind und die Identifikationsnummer (IDNr) verwenden. Die klassische E-Mail gehört nicht dazu.

24) Müssen auch Datenaustausche innerhalb einer Behörde im DSC einsehbar sein?

Nein, Datenaustausche innerhalb einer öffentlichen Stelle sind im DSC nicht anzeigepflichtig. Jedoch müssen gespeicherte Bestandsdaten von öffentlichen Stellen, die in Verbindung mit einer Identifikationsnummer (IDNr) stehen, im DSC einsehbar sein.

25) Werden die Form und das Verfahren zum Datenabruf im DSC verbindlich vorgegeben?

Die Form und das Verfahren des mehrstufigen Abrufs sind im technischen XDSC-Standard beschrieben. Aufgrund der Rechtsverordnung, die den Standard begleitet, sind sie verbindlich.

26) Fragt das DSC bei jeder Nutzeranfrage immer alle Register ab?

Ja, das DSC fragt alle Register an, die an das DSC angeschlossen sind, ob sie Daten unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht haben. Zudem fragt es, ob Bestandsdaten in Verbindung mit der IDNr im Register gespeichert sind. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, können Nutzende eine Vorauswahl treffen, welche Register angefragt werden sollen.

27) Wie werden Codes aus Registern im DSC dargestellt?

Das DSC zeigt die Daten, die ein Register übermittelt hat, unverändert an. Die zuständige Behörde übernimmt die Darstellung und wandelt gegebenenfalls Codes um. Die Daten im DSC sollten einfach und für alle Bürger:innen lesbar sein.

Das DSC stellt 2024 mit dem „DSC-Viewer” ein Werkzeug für anzubindende Register bereit, das zeigt, wie ihre Daten im DSC angezeigt werden würden.

28) Was bedeutet es, dass die Daten im DSC bürgerlesbar sein müssen?

Die Daten im DSC sollen einfach und für alle Bürger:innen lesbar sein und damit der Transparenz dienen.

Dies ergibt sich auch aus dem „Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“, Artikel 16, Paragraf 10, Absatz 2.

29) Führen ungefilterte und unklare Daten im DSC zu Beschwerden und Rückfragen von Bürger:innen?

Ja, erste Nutzer:innentests haben bereits gezeigt, dass unverständliche Datenübermittlungen zu vermehrten Nachfragen von Bürger:innen führen. Ihre Verwaltung ist dafür zuständig, einfache und klare Daten im DSC bereitzustellen.

30) Was sehen Personen im DSC, die bestimmt Daten nicht einsehen dürfen – das heißt, mit einer Auskunftssperre belegt sind?

Wenn Nutzende im DSC Daten abfragen, die sie aufgrund einer Auskunftssperre nicht einsehen dürfen, erhalten sie eine neutrale Information dazu. Diese lässt nicht auf den Grund schließen, warum sie die Daten nicht sehen können.
Die jeweiligen Register sind dafür zuständig, dass Personen nur erlaubte Daten erhalten.

31) Sind alle Register im DSC jederzeit verfügbar?

Es ist vorgesehen, dass Nutzende die Daten bei allen angebundenen Registern jederzeit abrufen können.
Sollte ein Register beispielsweise aus technischen Gründen temporär nicht verfügbar sein, so wird den Nutzenden mitgeteilt, dass die Behörde aus technischen Gründen nicht erreicht wurde.

32) Werden die Datenübermittlungen im DSC hinterlegt, nachdem Nutzende sie abgerufen haben?

Nur die registerführenden Stellen protokollieren die Datenübermittlungen. Diese werden bei jeder Anfrage über das DSC neu abgerufen.

33) Was passiert, wenn bei der Anmeldung die Identifikationsnummer (IDNr) der Person nicht ermittelt werden kann?

Melden sich Nutzende an, wird automatisch ihre Identifikationsnummer (IDNr) bei der Registermodernisierungsbehörde ermittelt, sofern sie nicht schon bei einer früheren Nutzung des DSC der Speicherung ihrer abgerufenen IDNr zugestimmt haben. Denn die IDNr ist Voraussetzung, dass das DSC Datenaustausche zwischen Behörden anzeigen kann. Kann die IDNr einer Person nicht ermittelt werden, kann sie sich nicht anmelden und das DSC nicht nutzen.

34) Gibt es bereits Erfahrungen mit großen Datenbeständen, die verarbeitet werden?

Derzeit gibt es noch keine Erfahrungswerte mit großen Datenbeständen im DSC. Erste Erkenntnisse werden voraussichtlich 2024/2025 vorliegen.

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Funktionen im DSC – Anmelden, verfügbare Inhalte und Register

35) Was unterscheidet die DSC-Version 1 von Folgeversionen?

In der Version 1 finden Nutzende die grundlegenden Funktionen, um sich Datenübermittlungen zwischen Registern anzeigen zu lassen. Das heißt, sie sehen, wann und zu welchem Zweck Behörden Daten unter Verwendung der Identifikationsnummer (IDNr) ausgetauscht haben.
In den Folgeversionen, wenn das DSC weiter ausgebaut wird, können Nutzende zusätzlich die Bestandsdaten, also die vorhandenen Daten aus Registern einsehen, das DSC in weiteren Sprachen nutzen und Informationen gezielt bei einzelnen Registern über einen Registerfinder suchen.

36) Wie authentifizieren sich Nutzende im DSC?

Aktuell authentifizieren sich Nutzende mit ihrem deutschen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, das heißt, melden sich an. Es ist in Zukunft vorgesehen, dass sich Nutzende mit der BundID beim DSC anmelden können.

37) Ist vorgesehen, dass sich Nutzende mit der BundID oder dem ELSTER-Konto anmelden?

Eine Anmeldung mit der BundID oder dem ELSTER-Konto ist technisch noch nicht möglich. Es ist perspektivisch vorgesehen, dass sich Nutzende mit der BundID beim DSC anmelden können. Aktuell melden sie sich mit der Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises an.

38) Welche Daten sehen Nutzende im DSC?

Nutzende können Protokoll- und Inhaltsdaten zu ihrer Person einsehen, die öffentliche Stellen oder Register in den letzten zwei Jahren ausgetauscht haben. Das heißt:

  • von wem an wen sind Daten übermittelt worden,
  • welche Daten die Stellen ausgetauscht haben,
  • wann und zu welchem Zweck sie die Daten übermittelt haben und
  • welche Daten genutzt wurden.

Dies betrifft Datenaustausche, die die Identifikationsnummer (IDNr) verwenden. Zukünftig können Nutzende sich auch Bestandsdaten, also die vorhandenen Daten zu ihrer IDNr, in den Registern anzeigen lassen.

39) Gibt es eine Suchfunktion, um die angezeigten Daten zu durchsuchen?

Aktuell gibt es noch keine Suchfunktion.

40) Werden im DSC auch Datenübermittlungen angezeigt, die älter als zwei Jahre sind?

Veraltete Daten dürfen nicht übermittelt werden. Registerführende Stellen sind verpflichtet, Datenprotokolle nach zwei Jahren automatisch zu löschen. Dies legt das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Paragraf 9, Artikel 1 fest.

41) Werden die Protokolle zu Datenabrufen im DSC gespeichert?

Nein, wenn sich Nutzende anmelden, ist das DSC zunächst immer leer. Starten Nutzende eine Anfrage, werden die Daten bei den dezentralen Registern angefragt, angezeigt und nach dem Abmelden wieder gelöscht. Das dient dem Datenschutz sowie der IT-Sicherheit, wonach viele unterschiedliche Daten möglichst nicht an einer Stelle angesammelt werden sollen. Zudem entspricht dies dem empfohlenen Vorgehen des IT-Planungsrates, der die Digitalisierung in deutschen öffentlichen Verwaltungen steuert.

42) Warum werden Protokolldaten zur Identifikationsnummer (IDNr) nicht zentral im DSC gespeichert?

Das DSC darf aufgrund gesetzlicher Anforderungen keine Daten speichern. Ausgenommen hiervon sind die Identifikationsnummer (IDNr) und das dazugehörige dienste- und kartenspezifische Merkmal (DKM). Dies sieht der Datenschutz und die IT-Sicherheit vor, um Datenansammlungen zu vermeiden.

43) Sind alle Register im DSC jederzeit verfügbar?

Es ist vorgesehen, dass Nutzende die Daten bei allen angebundenen Registern jederzeit abrufen können.
Sollte ein Register beispielsweise aus technischen Gründen temporär nicht verfügbar sein, so wird den Nutzenden mitgeteilt, dass die Behörde aus technischen Gründen nicht erreicht wurde.

44) Wie viele Register und Daten müssen sich über das DSC in Echtzeit abrufen lassen?

Nutzende sollen alle Protokolldaten zu ihrer Identifikationsnummer (IDNr) in Echtzeit von den angebundenen Registern abrufen können.

45) Was passiert, wenn einzelne dezentrale Register langfristig nicht erreichbar sind?

Das DSC gibt dazu eine entsprechende Rückmeldung an die Nutzenden.

46) In welchem Zeitraum muss ein nicht erreichbares Register wieder erreichbar sein?

Eine Vereinbarung, Service-Level-Agreement (SLA), zu den Service-Anforderungen ist derzeit nicht vorgesehen.

47) Was ist mit Bestandsdaten gemeint, die sich über das DSC abrufen lassen sollen?

Eine klare übergreifende Definition zu Bestandsdaten gibt es aktuell noch nicht. Jede registerführende Stelle legt selbst fest, welche Registerdaten den Bestandsdaten zuzuordnen sind. Ihre Bestandsdaten bei Behörden sollen Nutzende ab der DSC-Version 2 einsehen können.

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