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FAQ zum Datenschutzcockpit für öffentliche Stellen - Seite 2

Eine Person hält eine Lupe über einem Tablet.

Themen in diesem FAQ:

Technischer Aufbau – Technischer Standard und Schnittstellen

48) Über welche Schnittstellen tauschen Register und das DSC Daten aus?

Das DSC und registerführende Stellen tauschen ihre Daten über die Schnittstellen OSCI oder XML/HTTPS aus. Die zulässigen Schnittstellen beschreibt der XDSC-Standard.

49) Fragt das DSC bei jeder Nutzeranfrage immer alle Register ab?

Ja, das DSC fragt alle Register an, die an das DSC angeschlossen sind, ob sie Daten mit der Identifikationsnummer (IDNr) innerhalb der letzten zwei Jahre ausgetauscht haben. Wenn das DSC weiter ausgebaut ist, können Nutzende eine Vorauswahl treffen, welche Register angefragt werden.

50) Welchen technischen Standard nutzt das DSC, um Daten zu übertragen?

Das DSC nutzt den XÖV-Standard XDatenschutzcockpit, um Daten von den Verwaltungsregistern abzurufen. Zudem verwendet das DSC den Standard XBasisdaten, damit es die Identifikationsnummer (IDNr) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) abrufen kann.

Weitere Informationen zu XÖV-Standards
Weitere Informationen zu XBasisdaten
Weitere Informationen zu XDatenschutzcockpit

51) Werden beim technischen Standard XDSC auch andere Standards berücksichtigt?

Derzeit ist nicht vorgesehen, dass beim XDSC andere Standards berücksichtigt werden. Das DSC verwendet jedoch zusätzlich den Standard XBasisdaten, damit es die Identifikationsnummer (IDNr) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) abrufen kann.

52) Warum gibt es für das DSC den neuen XÖV-Standard XDatenschutzcockpit?

Die Informationen, die beim DSC ausgetauscht werden, weichen von den Informationen bestehender XÖV-Standards stark ab. Daher wurde ein neuer XÖV-Standard entwickelt. Er beinhaltet jedoch Synergien aus bestehenden Standards.

53) Wann werden die technischen Schnittstellen für das DSC umgesetzt?

Das DSC hat die IT-Schnittstellen „OSCI“ und „XML über http“ bereits umgesetzt, so dass Register angebunden werden können.

Weitere Informationen zu OSCI

54) Werden die Form und das Verfahren zum Datenabruf im DSC verbindlich vorgegeben?

Form und Verfahren des mehrstufigen Abrufs sind im XDSC -Standard beschrieben. Die Verbindlichkeit ergibt sich aus der Rechtsverordnung, die den Standard begleitet.

55) Werden die Datenübermittlungen im DSC hinterlegt, nachdem Nutzende sie abgerufen haben?

Nur die registerführenden Stellen protokollieren die Datenübermittlungen. Diese werden bei jeder Anfrage über das DSC neu abgerufen.

56) Wird es eine Schnittstelle zu anderen Onlinediensten von Behörden geben?

Siehe Frage 15 (FAQ - Teil 1).

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Rechtliches – Grundlagen und Datenschutz

57) Warum gibt es das DSC als neue Plattform?

Siehe Frage 1 (FAQ - Teil 1).

58) Müssen wir beim DSC-Anschluss eine Verwaltungsvereinbarung abschließen?

Siehe Frage 18 (FAQ - Teil 1).

59) Wird es Behörden geben, die Verwaltungsleistungen anbieten, aber nicht am DSC teilnehmen?

Alle registerführenden Stellen, die bei Datenübermittlungen die Identifikationsnummer (IDNr) als Erkennungsmerkmal einsetzen, müssen ihre Übermittlungen im DSC transparent machen. Dies ist perspektivisch auch für die Bestandsdaten vorgesehen.

60) Was ist mit Bestandsdaten gemeint, die sich über das DSC abrufen lassen sollen?

Eine klare Definition zu Bestandsdaten gibt es aktuell noch nicht. Es ist damit noch unklar, ob es sich um Basisdaten handelt, die bei Behörden zu Personen vorliegen, oder um Daten, die darüber hinausgehen. Ihre Bestandsdaten bei Behörden sollen Nutzende in der DSC-Version 2 einsehen können.

61) Muss jedes Register im DSC Informationen bereitstellen?

Siehe Frage 2 (FAQ - Teil 1).

62) Müssen Bürger:innen alle Datenübermittlungen mit der Identifikationsnummer (IDNr) im DSC einsehen können?

Siehe Frage 20 (FAQ - Teil 1).

63) Wie lange müssen Register Informationen zu Datenübermittlungen aufbewahren?

Sie müssen Datenübermittlungen, die eine Identifikationsnummer (IDNr) verwenden, zwei Jahre speichern und anschließend in der Regel löschen. Dies legt das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) in Paragraf 9, Artikel 1 fest.

64) Werden im DSC auch Datenübermittlungen angezeigt, die älter als zwei Jahre sind?

Siehe Frage 40 (FAQ - Teil 1).

65) Was sehen Personen im DSC, die bestimmt Daten nicht einsehen dürfen – das heißt, mit einer Auskunftssperre belegt sind?

Siehe Frage 30 (FAQ - Teil 1).

66) Müssen die Register Datenabrufe protokollieren können?

Siehe Frage 13 (FAQ - Teil 1).

67) Werden die Protokolle zu Datenabrufen im DSC gespeichert?

Siehe Frage 41 (FAQ - Teil 1).

68) Warum werden Protokolldaten zur IDNr nicht zentral im DSC gespeichert?

Siehe Frage 42 (FAQ - Teil 1).

69) Müssen wir bereits protokollieren, wenn wir das Register mit einer Identifikationsnummer (IdNr) befüllen?

Siehe Frage 22 (FAQ - Teil 1).

70) Wie können Nutzende personenbezogene Daten, die sie im DSC sehen, korrigieren lassen – nach Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Die Korrekturen nach Artikel 16 der DSGVO können nicht im DSC, sondern nur im jeweiligen Register umgesetzt werden.

Dritte, einschließlich des DSC-Betreibers, die Freie Hansestadt Bremen, können die übermittelten Daten der Register nicht einsehen. Der DSC-Betreiber ist datenschutzrechtlich nur für die vollständige und unverfälschte Übertragung vom Register an die Nutzenden verantwortlich.

71) Können Nutzende Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie im DSC gespeichert sind und verarbeitet werden – nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Nutzende können jederzeit Auskunft über die Daten, die über sie im DSC gespeichert werden, verlangen und diese löschen lassen. Die jeweiligen Register speichern die Datenabrufe. Dort können Nutzende diese Daten anfragen und löschen lassen.

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Verantwortliche Stellen

72) Wer ist datenschutzrechtlich verantwortlich?

Die Freie Hansestadt Bremen als Betreiberin ist datenschutzrechtlich dafür verantwortlich, dass die Daten, die Register zur Verfügung stellen, vollständig und unverfälscht angezeigt werden. Für die Korrektheit der Daten ist das jeweilige Register verantwortlich.

73) Wo wird das DSC technisch umgesetzt?

Das DSC wird von der Freien Hansestadt Bremen, genauer dem Senator für Finanzen, umgesetzt. Der Betrieb läuft in einem Rechenzentrum, das vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Der technische Betreiber ist dabei Dataport.

74) Wer führt das Verarbeitungsverzeichnis zum Datenschutz?

Das Verarbeitungsverzeichnis führt die Freie Hansestadt Bremen.

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Zum DSC informieren und mitgestalten – Kanäle und Veranstaltungen

75) Über welche Kanäle erhalte ich Informationen zum DSC?

Das DSC-Projekt ist über das Funktionspostfach datenschutzcockpit@finanzen.bremen.de erreichbar. Weitere Informationen finden Sie auf den Bremer Seiten zum Datenschutzcockpit.

76) Wo finden wir Informationen zum Standard XDSC?

Informationen erhalten Sie im Xrepository.

77) Woher erhalten wir Informationen zu unseren Aufgaben beim Anschluss?

Das DSC geht gemeinsam mit dem Projekt Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) auf die registerführenden Stellen zu.
Ein Konzept mit fachlichen und technischen Informationen zum Anschluss sowie Hilfe für Entwickler:innen ist im Aufbau und wird stetig erweitert.

78) Wird es für das DSC auch ein Integrationssystem zum Testen geben?

Siehe Frage 16 (FAQ - Teil 1).

79) Kann unsere Behörde an den Miniprojekten in der Testphase teilnehmen?

Die Miniprojekte dienen dazu, ein konkretes Register anzuschließen und bestehen aus Teilnehmenden dieses Registers.
Die Reihenfolge, wann Register an das DSC angeschlossen werden, legt dabei das Projekt zum Identitätsdatenabruf (IDA) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) fest. Darauf basierend setzt das DSC-Projekt Miniprojekte auf.

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Bürger:innenkommunikation

80) Gibt es zum DSC bereits aktive Kommunikation zu Bürger:innen?

Derzeit gibt es keine aktive Kommunikation zu Bürger:innen über das DSC. Dies ist voraussichtlich 2024 geplant, jedoch frühestens nach den Testphasen.

81) Wird es eine zentrale Auskunftsstelle zum DSC für Bürger:innen geben?

Eine zentrale Auskunftstelle für Bürger:innen ist nicht geplant. Die angezeigten Daten liegen in der Verantwortung der registerführenden Stelle, die die Daten bereitstellen. Um Rückfragen zu vermeiden, sollten Sie die Daten leicht verständlich für alle Bürger:innen darstellen. Im DSC finden Nutzende bei jeder Datenübermittlung Kontaktinformationen zur Behörde.

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