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Gebühren und Beiträge

Im Rahmen der öffentlichen Abgaben sind Gebühren und Beiträge eine wichtige Einnahmequelle der bremischen Haushalte. Im Gegensatz zu Steuern, die als Wesensmerkmal keine konkrete Gegenleistung bieten, beinhalten Gebühren und Beiträge das Gegenleistungsprinzip.

Nachstehend die Unterscheidungen und Begriffsbestimmungen zu Gebühren und Beiträge.

  • Verwaltungsgebühr
    Gesetzlich geregelte Geldleistung für eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltung. Die Leistung kann eine Amtshandlung oder eine sonstige Tätigkeit der Verwaltung sein, die den Gebührenpflichtigen unmittelbar begünstigt oder die er veranlasst hat.
  • Benutzungsgebühr
    Ist eine gesetzlich oder satzungsmäßig (ortsgesetzlich) geregelte Geldleistung, die von einem Gemeinwesen als Gegenleistung für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung oder Anlage erhoben wird.
  • Beitrag
    Gemeinden können aufgrund landesrechtlicher Ermächtigung Beiträge erheben. Beiträge sind satzungsmäßig (ortsgesetzlich) geregelte Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Verbesserung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen.

Eine Sammlung einschlägiger Rechtsvorschriften in Bremen zum Gebühren- und Beitragsrecht ist im Bremischen Gebührenhandbuch veröffentlicht.

Ansprechpartnerin

Anja Hentschel

Der Senator für Finanzen
Rudolf-Hilferding-Platz 1
28195 Bremen

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