Der Senat hat der Bürgerschaft nach Abschluss eines Haushaltsjahres im Laufe des nächsten Jahres nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Für das Land und die Stadtgemeinde Bremen werden getrennte Haushaltsrechnungen erstellt. Sie enthalten die Jahresergebnisse der Kapitel und Einzelpläne der nach der kameralen Ordnung aufgestellten Haushaltspläne.
Die Anlagen zur Haushaltsrechnung enthalten u.a. den Vermögensnachweis und die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Wirtschafts-/ Eigenbetriebe und der Sondervermögen.
Die Haushaltsrechnungen werden vom Senator für Finanzen erstellt und bilden zusammen mit den Berichten des Rechnungshofs die Grundlage für die Entlastung des Senats durch das Parlament.
Seit 2015 wird der doppische Jahresabschluss zusammen mit den kameralen Haushaltsrechnungen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen in einem gemeinsamen Bericht veröffentlicht. Seit 2017 ist der Abschlussbericht Produktgruppenhaushalt des Landes und der Stadtgemeinde Bremen ebenfalls enthalten. Ab 2021 erfolgt eine getrennte Veröffentlichung des Landes und der Stadtgemeinde Bremen.
Die Geschäftsberichte zum doppischen Jahresabschluss, die Haushaltsrechnungen und die Abschlussberichte Produktgruppenhaushalt des Landes und der Stadtgemeinde Bremen finden Sie hier.
weiter