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Haushaltsrechnung

Der Senat hat der Bürgerschaft nach Abschluss eines Haushaltsjahres im Laufe des nächsten Jahres nach den Vorgaben der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung über die Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Für das Land und die Stadtgemeinde Bremen werden getrennte Haushaltsrechnungen erstellt. Sie enthalten die Jahresergebnisse der Kapitel und Einzelpläne der nach der kameralen Ordnung aufgestellten Haushaltspläne.
Die Anlagen zur Haushaltsrechnung enthalten u.a. den Vermögensnachweis und die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Wirtschafts-/ Eigenbetriebe und der Sondervermögen.
Die Haushaltsrechnungen werden vom Senator für Finanzen erstellt und bilden zusammen mit den Berichten des Rechnungshofs die Grundlage für die Entlastung des Senats durch das Parlament.

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Ansprechperson

N.N.